Diskussion:Chris von Wrycz Rekowski
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Befähigung zum Richteramt
Die Befähigung zum Richteramt hat jeder nach erfolgreicher Ablegung des 2. juristischen Staatsexamen. Es ist also keine besondere Befähigung, wenn man diesen Weg erfolgreich absolviert hat. (nicht signierter Beitrag von 62.157.187.182 (Diskussion) 16:15, 2. Jun. 2020 (CEST))