Diskussion:Christian August von Wangenheim
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Anmerkungen zur jüngsten Ergänzung
- Kurhannoversche Armee
- Kurhannoversche Truppen in Ostindien 1782–1792 sind zu verlinken. Die bestehende Verlinkung trägt nicht.
- Inwieweit die Verwendung des Buchtitels eine URV sein könnte, entzieht sich meiner Kenntnis. Zumindest die verwendete Bildvorlage scheint gemeinfrei zu sein.
- Ich habe mal seinen Verwandten verlinkt, der ihm im Kommando in Indien nachfolgte. In dessen Bio ist von Unstimmigkeiten mit dem kommandierenden Reinhard die Rede, die zur Ablösung führten...--Kresspahl (Diskussion) 12:04, 10. Jan. 2018 (CET)
Christian und Christoph sind zwei Personen
Vielleicht sollte einer der Autoren dieses Artikels die Quellen noch einmal durchsehen:
- Christoph August von Wangenheim (1741–1830), dessen Lebensgeschichte zunächst referiert wird, wurde 1797 General-Major und lebte danach auf seinem Gut im Fürstentum Göttingen. Er war auch kein Hofbeamter, sondern gehörte zur Ritterschaft in der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft und war einer der Landräte für das Göttingische Quartier sowie (lanschaftlicher) „Schatzrat“ (heute würde man wohl Rechnungsführer oder Kassierer sagen). Poten berichtet von Wangenheims Teilnahme an der Ostindien-Expedition und schreibt dann: „(Wangenheim) wurde am 30.7.1786 Oberst, kehrte wegen Mißhelligkeiten mit dem ältesten Offizier der entsandten Truppen, dem gleichfalls abberufenen, unterwegs verstorbenen Oberst Reinbold, 1787 in das Land zurück, ging aus der Untersuchung gerechtfertigt hervor, trat 1788 in Pension, erhielt 1797 den Charakter als GM. und starb am 23.6.1830 als „Land- und Schatzrat“ zu Hannover.“ (Bernhard von Poten: Die Generale der Königlich Hannoverschen Armee und ihrer Stammtruppen, S. 287, Nr. 262. Digitalisat)
- Dagegen lebte Georg Christian Ernst Lud(e)wig August von Wangenheim von 1780 bis 1851. Er wurde schon vor 1818 als Hofmarschall an den nun königlichen bzw. vizeköniglichen Hof berufen, stieg 1830 zum Ober-Hofmarschall, einem der 4 höchsten Hofämter, auf und wurde 1840 mit dem Titel des Geheimen-Rats pensioniert. Danach war er noch in landschaftlichen Angelegenheiten der Provinz Calenberg-Grubenhagen tätig. Seit 1841 erscheint er im hannoverschen Staatshandbuch bis 1851 als „Geheimer Rat, Graf von Wangenheim“. Das ist dann wohl der preußische Grafenstand, von dem im Abschnitt Rangerhöhungen für „Georg von Wangenheim“ berichtet wird. Er besaß die Rittergüter Harste und Waacke im Fürstentum Göttingen.
Georg Christian E. L. August, Graf von Wangenheim war seit 1815 Commandeur und seit 1826 Großkreuz des Guelphen-Ordens. Der andere (Christoph August) war nicht Träger des Guelphen-Ordens. Ob auf verwandtschaftliche Verbindung aus dem Umstand gefolgert werden kann, dass das Gut Harste bis 1830 dem General gehörte? --Hvs50 (Diskussion) 12:44, 17. Sep. 2021 (CEST)