Diskussion:Christian Klar/Archiv/2010

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Urteil bzw. Strafe

Ich denke, dass es nicht richtig sein kann, dass Klar zu "sechsmal lebenslanger Haft und einer zeitigen Freiheitsstrafe von 15 Jahren" verurteilt worden ist. Zumindest ist dies unpräzise vormuliert. Er mag wohl für verschiedene Taten jeweils zu lebenslangen Einzelstrafen verurteilt worden sein, da diese aber alle gleichzeitig abgeurteilt wurden, oder abgeurteilt hätten werden können, muss doch eine Gesamtstrafe gebildet worden sein, die dann nur "(einmal) Lebenslänglich" lauten kann, vlg. §54 StPO. Vielleicht war die Gesetzeslage damals auch anders, könnte natürlich sein. 92.226.210.213 15:53, 17. Mai 2010 (CEST)

Die Rechtslage war 1982 tatsächlich anders. Erst seit 1986 darf nur noch eine lebenslange Haft ausgesprochen werden. Siehe dazu Lebenslange Freiheitsstrafe#Ausgestaltung der Rechtsfolgen. --Andibrunt 17:02, 17. Mai 2010 (CEST)


Aha, danke. Wieder was gelernt. 78.51.33.254 20:59, 19. Mai 2010 (CEST)