Diskussion:Christiane Ernst-Zettl

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Völkerrechtswidriger Befehl?

Im Absatz zum Gerichtsverfahren (und an weiteren Stellen) wird der Eindruck erweckt, dass (gerichtlich) festgestellt worden sei, der ursprüngliche Befehl sei HVR-widrig. Ich finde nichts dergleichen im Urteil - hat jemand Einwände, wenn ich das also ändere? -- 92.202.181.37 22:45, 18. Sep. 2018 (CEST)

Dass der Befehl völkerrechtswidrig war, war nur die Ansicht der Klägerin. Das Gericht hat sich dazu nicht geäußert. Viele andere Sanitätsdienstler haben den Sicherungsdienst ohne Rot-Kreuz-Armbinde durchgeführt. --ZemanZorg (Diskussion) 20:38, 3. Feb. 2022 (CET)

Dienstgrad

Frau Ernst-Zettl trägt mittlerweile den Dienstgrad Stabsfeldwebel. 91.221.59.27 08:06, 26. Okt. 2015 (CET)