Diskussion:Christoph Kühn (Theologe)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Christoph Kühn (Theologe)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit Icondarstellung des Buttons zur Erzeugung einer Signatur oder --~~~~.
Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.

Ernennung zum Prälaten?

Zu welchem Prälaten ist Christoph Kühn denn ernannt worden: Zu einem Bischof mit Leitungsbefugnissen, zu einem Apostolischen Protonotar oder zu einem Ehrenprälaten seiner Heiligkeit? --Ambros Schäfer 21:06, 27. Jan. 2008 (CET)

Nach Aussage eines Eichstätter Domkapitulars (der leider am 02.02.08 verstorben ist) ist er vom Papst zum Ehrenprälaten ernannt worden. --Chdeppisch 10:57, 26. Feb. 2008 (CET)
Nach dieser Aufstellung des Das diplomatische Personal des Heiligen Stuhls noch kein Eintrag "Ehrenprälat" zu Christoph Kühn.--docmo 17:45, 14. Mär. 2008 (CET)
Richtig, war eine Fehlinfo, danke für die Auskünfte. Hab dies soeben aus Augsburg bestätigt bekommen. --Chdeppisch 19:15, 14. Mär. 2008 (CET)

Karriereknick vom Mai 2019

Im Artikel werden die Folgen des Karriereknicks vom Mai 2019 beschrieben, aber es wird nicht dargelegt, was ihn ausgelöst hat. Der Leser bleibt unter Umständen ratlos zurück. Gibt es öffentliches Quellenmaterial, anhand dessen die Ursachen dargestellt werden können? --Ambros Schäfer (Diskussion) 15:29, 26. Jan. 2022 (CET)

Das wurde hier auf dieser Diskussionsseite schon vor Jahren sehr lang und breit ausdiskutiert und die Diskussion wurde anschließend von der etwas übervorsichtigen Aufsicht (DocTaxon) unwiederbringlich gelöscht, bitte die Seiten- und Diskussionsseitenhistorie mit den vielen Versionslöschungen beachten. Fakt ist, dass es der Wikipedia von der für solche Entscheidungen bekannten Presserechtskammer des Landgerichts Hamburg, wo Kühn shoppen war, untersagt wurde, hier auch nur anspielungsweise irgendetwas zu den Gründen verlauten zu lassen. Deshalb habe ich auch darauf verzichtet, auf derartige Quellen aus der öffentlichen Berichterstattung zu verlinken (die es z.T. noch gibt und die im Artikel teils auch als Belege genannt, allerdings wie gesagt nicht verlinkt sind). Ob es nach der EV noch ein Hauptsacheverfahren gab (darauf wird in solchen Fällen aber oft verzichtet, ist also nicht zwingend) und wie dieses ggf. ausging, wurde den Autoren von den Rechtsberatern der WP-Stilftung leider nicht mitgeteilt. Daher wissen wir nicht, ob sich an dem Stand (Äußerungsverbot zu dem Fall) inzwischen etwas geändert hat, was Ergänzungen möglich machen könnte.--Jordi (Diskussion) 10:24, 16. Jun. 2022 (CEST)
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das bedeutet also, solange das Äußerungsverbot per EV besteht, kann eine Meldung der KNA zu dem Fall nicht verlinkt werden, und es kann auch nicht wiedergegeben werden, was in der KNA-Meldung steht? --Ambros Schäfer (Diskussion) 05:05, 17. Jun. 2022 (CEST)
Genau. Streng genommen besteht das Äußerungsverbot aus dieser EV zwar jetzt sicher nicht mehr. Prinzipiell ist eine strafbewehrte EV nur ein halbes Jahr lang bindend,[1] Geldzahlungen für Zuwiderhandlungen sind also schon lange nicht mehr zu befürchten. Aber da wir nicht wissen, ob es ein Hauptsacheverfahren gab (obwohl das unwahrscheinlich ist), und sich der in Juristenkreisen gut vernetzte Kühn natürlich ggf. auch eine neue EV besorgen könnte (obwohl die Rechtsauffassung, mit der seine Anwälte seinerzeit argumentiert haben – es bestehe kein den Persönlichkeitsschutz überwiegendes öffentliches Informationsinteresse über die Hintergründe des "Karriereknicks" –, in einem so prominenten Fall durchaus zweifelhaft ist), bleibt es wohl erstmal bei dieser Linie. Was in anderen Quellen steht, ist dann für uns uninteressant, auch wenn sie nach den Wikipediagrundsätzen grundsätzlich zitierfähig wären, weil das gerichtliche Verbot sich unmittelbar an Wikipedia richtete. Da die Verantwortlichen und Wissenden (Benutzer:Doc Taxon oder Benutzer:Reinhard Kraasch) leider überhaupt keine Informationen über den Verfahrensstand öffentlich an die Autoren geben, was aber die Voraussetzung dafür wäre, um rechtssicher agieren zu können, gibt es da aus meiner Sicht kaum eine Alternative.--Jordi (Diskussion) 17:48, 17. Jun. 2022 (CEST)