Diskussion:Clarence Thomas

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Satz macht keinen Sinn:

Das Verbot „grausamer und ungewöhnlicher Strafen“ im achten Verfassungszusatz sei eng auszulegen. Selbst das Verprügeln eines Häftlings durch Aufseher sei, wenngleich verurteilenswert und wohl anderweitig rechtswidrig, nicht verfassungswidrig. (nicht signierter Beitrag von 188.23.111.75 (Diskussion) 20:55, 27. Apr. 2011 (CEST))

Der Satz macht auch keinen Sinn, stammt aber von Thomas. Frei übersetzt: "Folter ist erlaubt, wenn diese keine Spuren hinterlässt." Siehe en:Hudson_v._McMillian. RIMOLA (Diskussion)
Finde den Satz gut verständlich und leicht nachvollziehbar, ist auch genau auf einer Linie mit Thomas' Minderheitsvotum in dem genannten Fall. Das (bloße) Verprügeln ist aus Thomas' Sicht im Sinne der Verfassungsväter eben nicht grausam und ungewöhnlich genug, um verfassungswidrig zu sein. Aus Sicht einer engen und originalistischen Auslegung des Verfassungszusatzes ist das völlig plausibel.--JordiCuber (Diskussion) 23:21, 19. Mai 2022 (CEST)