Diskussion:Common Law/Archiv

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Zeit nach den Judicature Acts

Hätte vielleicht irgendjemand, der ein paar Takte über das Common Law weiß, Lust etwas über die geschichtliche Entwicklung nach 1875 und bis heute zu schreiben? Muss ja nicht viel sein... Gamgee 12:49, 9. Jul 2006 (CEST)

Am Ende des Artikels werden Beispielländer aufgezählt, in denen das Common Law noch angewendet wird, oder wenigstens eine Mischform besteht. Bei einer solchen Aufzählung sollte doch wohl das Land mit den zweitmeisten Einwohnern der Welt mit einbezogen werden, oder nicht? Also: Warum steht I N D I E N nicht mit auf der Liste??

Nun, Wikipedia ist bekanntlich eine Plattform, deren Gestaltung und Inhalt nicht lediglich auf einen kleinen Kreis von Leuten beschränkt ist. Also, warum setzt DU Indien nicht mit drauf? (Übrigens wird der indische Subkontinent erwähnt. reicht das nicht?) Gamgee 16:56, 10. Mai 2007 (CEST)

inplicite Civil Law ansicht? (POV?)

Die Formulierung "als auch Öffentliches Recht (inkl. Strafrecht)." sollte m.E. in "als auch Öffentliches Recht und Strafrecht" geänderte werden. Soweit ich weiß (bin mir aber nicht ganz sicher, deshalb der Beitrag auf der Diskussionsseit und keine änserung im Artikel) ist das Strafrecht im Common Law eben nicht Teil des Öffentlichen Rechts. Zumindest habe ich gerade gelesen, das in D das Strafrecht vom Öffentlichen Recht gepräkt ist, deshalb das Inquisitorische Verfahren. Der StA in den USA ist wohl auch nicht verpflichtet entlasstendes zu erforschen. (Parteienstreit auch im Strafrecht) --212.23.103.15 14:57, 29. Jan. 2008 (CET)

Zivilrecht <> Civil Law

http://en.wikipedia.org/wiki/Legal_systems_of_the_world: The three major legal systems of the world today consist of civil law, common law and moral law. However, each country (see State (law)) often develops variations on each system or incorporates many other features into the system.

--> Zivilrecht (Civil Law) ist zumindest missverständlich

Aus dem Artikel:

Common Law wird das gesamte englische Recht [...] verstanden [...] in Abgrenzung zum Begriff des Civil Law, der das kontinentaleuropäische Recht kennzeichnet.

--212.23.103.15 15:08, 29. Jan. 2008 (CET)

Habe das "Civil Law" gelöscht, da es kein Bestandteil des Common Law ist, sondern ein primär anderer Rechtskreis ist --212.23.103.15 15:25, 29. Jan. 2008 (CET)

OK, das war vorher missverständlich Gamgee 16:10, 29. Jan. 2008 (CET)

Könnte jemand den Artikel in eine für juristische LAIEN verständliche Form bringen?

Inbesondere mangelt es dem Artikel meiner Meinung nach an konkreten Fallbeispielen zur Illustration, was es z.B. mit diesen ominösen "writs" auf sich hat, oder wie ein konkreter Fall (nach der Art z.B.: "A kauft Haus von B, das aber Mängel am Dach aufweist, was A B anlastet, B aber bestreitet, weshalb A B verklagt", oder "A schuldet B Geld, will aber nicht zahlen, weshalb B A verklagt" usw.) gemäß dem Common Law und gemäß kontinentaleuropäischem Recht angegangen würde bzw. wurde - und zwar durchaus auch in früheren Zeiten. So ist der Artikel für einen Nicht-Juristen nur sehr schwer zu verstehen.--213.196.254.87 06:32, 10. Jun. 2009 (CEST)

Das ist gar nicht so einfach, weil es eben gerade im Common Law nicht ohne weiteres im voraus zu sagen ist, wie ein Fall entschieden werden würde. Im deutschen Recht, wie auch in den anderen kontinentaleuropäischen Rechtskreisen gilt hierfür der Grundsatz Wer liest (in dem Fall: Im Gesetz) ist klar im Vorteil und kann dann die Rechtslage erkennen. Im Common Law entsteht das Recht m. E. aber eben erst gerade in dem Moment, in dem der Richter oder die Jury den Fall entscheidet. --Gamgee 20:33, 20. Okt. 2009 (CEST)

Unterschied: Common Law - Civil Law

Es wurde auch behauptet, Common Law neige eher zum Naturrecht, Civil Law zum (Rechts-)Positivismus. Man muss die Unterschiede deutlicher herausarbeiten. (nicht signierter Beitrag von 84.61.39.57 (Diskussion | Beiträge) 13:25, 13. Nov. 2009 (CET))

case law

Meines Wissens enspricht der Begriff ziemlich genau dem Case law (Fallrecht), zumindest ein Hinweis wäre in dem Artikel angebracht, idealerweise eine Zusammenführung. --Bienengasse (Diskussion) 16:26, 28. Mär. 2012 (CEST)

Privatrechtsgeschichte?

Ich habe den Eintrag dieser Kategorie rückgängig gemacht. Weder umfasst das Common Law nur Privatrecht, vielmehr auch Strafrecht, Prozessrecht usw. noch ist es Geschichte. Man müsste mir schon erklären, welchen Nutzen die Hinzufügung dieser Kategorie haben soll. --13Peewit (Diskussion) 20:18, 6. Apr. 2012 (CEST)

Ein zutreffender kurzer Artikel

Zugegeben, es ist mehr als ein Wörterbuchartikel. Die Definitionen scheinen zutreffend zu sein. Viel mehr ist es aber auch nicht. Über den Inhalt des common law, außer dass es auch equity law beinhaltet, erfährt man so gut wie nichts. (Schon mal gar nichts zum Strafrecht des common law). Gibt es unter den Wikipedianern keine Kenner des Common Law, die Artikel schreiben können? --13Peewit (Diskussion) 11:36, 8. Mär. 2012 (CET)

Das fiel mir auch gerade auf. Bei Gelegenheit werde ich mich damit befassen.--Totie (Diskussion) 22:41, 3. Mai 2012 (CEST)

Identisch mit allgemeinen Menschenrechten?

Common Law wohnt allen Menschen inne, bezeugt deren Freiheit und macht sie zu souveränen und selbstbestimmten Wesen, unabänderlich, egal durch welche Außeneinflüsse. Das Common Law ist allen institutionellen Statuten vorausgelagert und übergeordnet, wie etwa dem Rechtssystem der Kirche (kanonisches Recht) und dem sogenannten See- und Handelsrecht, womit Staaten ihre Eigenmacht über das Volk zementieren. Das Common Law steht im Sinne der Gemeinschaft und wurde den Menschen als Gesetz Gottes in ihr Herz geschrieben. (Richter Edward Coke, 1628) (nicht signierter Beitrag von 2.240.185.248 (Diskussion) 17:05, 8. Jan. 2015 (CET))

common law

ich denke man sollte den artikel weiter ausführen, es fehlen wichtige informationen, man kann aus dem artikel noch nicht wirklich viel herausholen. ich persönlich bin kein rechtswissenschafter und bin wohl nicht für eine bearbeitung geeignet, aber es wohl unerlässlich die seite nochmal zu überarbeiten und dinge einzufügen.

Es fehlt vor allem der Hinweis, das sich ein gleichartiges Konstrukt auch im deutschen Recht wiederfindet. Hier wird das Richterrecht, durch die Höchstrichterlichen Rechtsprechung weitergebildet. Also Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht.--93.93.251.99 13:27, 9. Mär. 2016 (CET)