Diskussion:Comroad
Weiterleitung
Ich möchte hier einmal anmerken, dass ich mit dieser Lösung zufrieden bin, den Artikel Bodo Schnabel hierhin weiterzuleiten. Der Artikel ist so aber in der Form noch nicht sehr aussagekräftig, ich werde in nächster Zeit versuchen, in ein bisschen zu gliedern und mit weiteren Fakten zu hinterlegen
- Ich gebe dir Recht, der Artikel ist bisschen dünn. Es wird nur klar dass das Verfahren problematisch war und das der Mann wieder frei und weiterhin tätig ist. Es wird nicht klar wie weit die Beschuldigungen bewiesen worden sind, bzw. wer sonst die Verantwortung trägt. Die Aufzählung wann welches Gericht was abgewiesen hat finde ich ermüdend. Es sollte um Gründe erweitert sein oder zumindest eine andere Form haben. Generell habe ich das Gefühl (gehört habe ich von dem Fall vorher noch nichts), dass Finanzbetrüger leichter davonkommen als gewöhnliche Diebe. Das sollte bei einem Enzyklopädie-Artikel eigentlich nicht passieren. -- 84.46.58.251 09:53, 3. Aug. 2009 (CEST)
Abschnitt Rechtsfolgen
Im Artikel, Abschnitt Rechtsfolgen, wurden die zivilrechtlichen Verfahren von Anlegern mit dem Strafverfahren gegen Herrn Schnabel vermischt. Zudem scheint es mehrere Strafverfahren gegeben zu haben. Hier sollte nochmals recherchiert werden, weitere Belegen sollten auch eingefügt werden. Der Abschnitt sollte insgesamt überarbeitet werden. Der Satz "Gegen das Urteil wurde von Seiten der ComROAD AG und einigen ComROAD-Aktionären Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt." betrifft mit hoher Wahrscheinlichkeit zivilrechtliche Verfahren von Anlegern oder anderen möglichen Geschädigten.--Lahpemed 17:37, 12. Nov. 2011 (CET)
Ich habe die Passagen zum BGH-Urteil 5 StR 579/03 nach weiterer Recherche entfernt, da für mich nicht ersichtlich ist, ob dieses Verfahren im Zusammenhang mit Comroad steht. Damit nichts verloren geht, hier der Quelltext: "Im Juli 2003 wurde Bodo Schnabel vom Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Auf die Revision Schnabels hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 9. Juni 2004, Aktenzeichen 5 StR 579/03, dieses Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. Dabei rügte der BGH auch das Vorgehen des Gerichts, dessen Vorschlag für einen „Deal“ sich nach Ansicht des BGH nicht mehr im Rahmen des strafprozessual Zulässigen bewegte, sondern „nur noch als massives Druckmittel zur Erwirkung eines verfahrensverkürzenden Geständnisses verstanden werden könne“. Dies sei „mit dem rechtsstaatlichen Gebot, dem Angeklagten ein faires Verfahren zu garantieren, nur schwerlich zu vereinbaren.“[1]" --Lahpemed 18:00, 12. Nov. 2011 (CET)
Informationen aus Artikel verschoben
Folgende Informationen standen im Artikel unter Quellen: "
- 〈Forumsbeitrag zu COMROAD unter Bezug auf Süddeutsche Zeitung vom 13.11.2003,
- Der Spiegel vom 15.12.2003〉". So gehört das ja nun nicht in einen Artikel, daher habe ich es rausgenommen und damit es nicht verloren geht, hier abgelegt. Wer will macht was draus. --Friedemann Lindenthal 10:37, 5. Jul. 2007 (CEST)
Auflösung 2004?
In der Infobox steht "Auflösung: September 2004", aber im Text ist es nicht näher erläutert und erst recht nicht belegt. --Pinguin55 (Diskussion) 16:06, 8. Sep. 2019 (CEST)
- Laut diesem Link scheint die Gesellschaft als „Elsa Vermögens- und Beteiligungs AG, Grünwald“ weiter zu existieren. Das beanstandete Auflösungsdatum habe ich gelöscht. Hier mögen BWLer nachrecherchieren und weitermachen, mein Fachgebiet ist das nicht. -- Karl432 (Diskussion) 23:02, 19. Jun. 2020 (CEST)