Diskussion:Condictio sine causa

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Redirect ?

Die redirect-Funktion von condictio sine causa auf condictio geht fehl. Richtig ist natürlich, dass jede condictio immanent aufgrund Rechtsgrundlosigkeit gegeben war, schließlich geht es um Bereicherungsrecht! Aber: Ein Blick in die Digesten verrät (in D 12, 7), dass die condictio sine causa sich im justinianischen Recht zu einem eigenen Auffangtatbestand entwickelt hatte, zuständig dafür, Ansprüche einzusammeln, die mit der condictio indebiti nicht erfasst werden konnten. Ähnliches gilt für: condictio ex lege oder condictio generalis. Daraus lässt sich nicht ein einfacher redirect herleiten. --Stephan Klage (Diskussion) 18:50, 26. Okt. 2016 (CEST)