Diskussion:Cotonou-Abkommen
die EU kann mangels rechtspersönlichkeit keine völkerrechtlichen verträge unterzeichnen und ratifizieren; dies ist nur den mitgliedstaaten oder der EG möglich.
die (noch herrschende) trennung zwischen EG und EU sollte aus dem beitrag klarer hervorgehen
--> Änderung dieser Änderung: Diese trennung wurde mit Lissabon aufgehoben, die EU hat also jetzt Rechtspersönlichkeit und die EG gibt es nicht mehr. Daher wäre es gut alle Bezüge zur EG aus dem Text zu entfernen und mit EU zu ersetzen (nicht signierter Beitrag von 132.230.1.28 (Diskussion) 18:05, 30. Mai 2014 (CEST))
Der Artikel ist leider nicht sonderlich neutral. Außerdem sollten die problematischen Seiten von Cotonou, z.B.die Problematik des nicht mehr einseitigen Freihandels berücksichtigt werden. Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von 79.200.223.196 (Diskussion) 21:02, 25. Mär. 2011 (CET))
Veraltet?!
"Im Bereich der Handelsfragen einigten sich die EG und die AKP-Staaten darauf, eine WTO-konforme Neuregelung abzuschließen, die die bisherigen einseitigen Marktpräferenzen durch im Jahre 2008 in Kraft tretende, regionale Wirtschaftspartnerschaften ersetzt. Die Verhandlungen dazu sollen 2002 beginnen. In einer Vorbereitungsphase sollen die Märkte stufenweise und asymmetrisch geöffnet werden. Ziel ist es, die günstige Wettbewerbsposition von AKP-Staaten auf dem Binnenmarkt zu erhalten." - Das liest sich, als würden hier 2002er Zukunftspläne beschrieben, auch wnn im nächsten Satz von 2008 aus der Retrospektive berichtet wird und der Abschnitt überhaupt erst 2006 eingefügt wurde. Kann man hier einfach die Zeitform anpassen, oder waren das doch von Anfang an veraltete Informationen, bei denen erst geprüft werden müsste, inwieweit die Pläne letztlich umgesetzt wurden? --YMS (Diskussion) 20:43, 2. Feb. 2013 (CET)