Diskussion:Dassonville-Entscheidung
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.Worum geht es?
Worum genau ging es denn eigentlich bei diesem Rechtstreit? --Hypnosekröte 16:37, 23. Apr 2005 (CEST)
- Belgische Händler wollten einen Posten "Scotch Whisky" aus Frankreich importieren, konnten aber keinen Ursprungsnachweis beibringen und haben damit gegen belgisches Recht verstossen. Wäre der "Scotch" direkt aus dem UK importiert worden, hätten sie Belege des britischen Zolls vorweisen können. Der EuGH hat sinngemäss entschieden, dass: 1. der Import zulässig war, da der "Scotch" bereits in Frankreich für den Verkauf zugelassen war. 2. das belgische Recht nicht dazu benutzt werden dürfe, um Importe über Drittländer zu verbieten und stattdessen Direktimporte zu bevorzugen. Hintergrund ist die Verhinderung einer Ausnutzung der belgischen Rechtsklausel durch Alleinimporteure. Diese hätten mit Hinweis auf den fehlenden Ursprungsnachweis ihre Konkurrenz ausschalten können und ein Monopol auf das jeweilige Produkt und seine Preisgestaltung gehabt. – Gehört eigentlich in den Artikel! Besser wäre aber dieses Urteil zusammen mit dem Cassis- und dem Keck-Urteil in chronologischer Reihung zusammenzufassen und die Entwicklung der Warenverkehrsfreiheit darzustellen.
Kein Gemeinschaftsrecht mehr
Bitte diese Diskussion beachten. --Ngowatchtransparent 23:22, 6. Feb. 2011 (CET)