Diskussion:Datenklo
Datenhoster
Warum den Datenhoster raus? Rapidshare hat auch eine Seite. (nicht signierter Beitrag von 217.191.242.54 (Diskussion | Beiträge) 19:14, 31. Mär. 2006 (CEST))
- Dazu bitte ansehen [[1]]. Wie groß/bekannt/relevant ist Datenklo im Vergleich dazu? Schöne Grüße --WAH 19:17, 31. Mär 2006 (CEST)
Muffen
Bei der Bildunterschrift "Muffen aus Styropor" handelt es sich um Muffen die aus Rohrisolationsmaterial geschnitten wurden. Das sit aber defintiv kein Styropor (Polystyrolschaum) sondern ein anderer elastischer Kunststoff. (nicht signierter Beitrag von 93.196.145.254 (Diskussion | Beiträge) 01:39, 27. Nov. 2009 (CET))
Vor allem aber ist es keine Rohr-Dichtung, wie im Fließtext beschrieben, sondern eben Isolation... -- 134.247.251.248 10:02, 24. Aug. 2010 (CEST)
Bild von Original-Klo?
Angelehnt an das obige: Das Ding hieß ja Klo wegen der Gummimanschetten für ein WC. Das Schaumstoffbild ist also genau genommen ziemlich daneben. Hat keiner/kann keiner ein Bild mit den Gummitüten beitragen? Solaris3 (Diskussion) 20:10, 28. Feb. 2014 (CET)
Nach heutiger Kaufkraft?
Was heißt denn heutiger?
Wegen Inflation wird die Angabe früher oder später nicht mehr stimmen - aussagekräftiger wäre eine Angabe der Art "entspricht XX € nach Kaufkraft im Jahr 20YY"
--93.220.93.154 14:08, 26. Dez. 2017 (CET)
Das ist erledigt, aber unvollständig, da zwischen 1984 und 1987 drei Jahre liegen. --Kulturkritik (Diskussion) 15:37, 5. Jun. 2020 (CEST) [[Deutsche Mark
- Ist das wirklich erledigt? Ich sehe immer noch "heutiger". Ich sehe die Angabe auch deshalb kritisch, weil ich keine Quelle für den Umrechnungsfaktor sehe. --Berthold Werner (Diskussion) 20:13, 19. Jul. 2021 (CEST)
Leagalität
Mich stört der Teil ".. war eine kostengünstige, aber illegale Alternative..". Warum sollte das Datenklo per se illegal gewesen sein? Bei Nutzung als Akustikkoppler erfolgte kein Eingriff in das Postnetz - lediglich der direkte Anschluss war verboten. --RipperFox (Diskussion) 22:35, 9. Jun. 2018 (CEST)
- Genau die Legalität war überhaupt die Begründung für die Existenz der Akkustikoppler. Aber - so ganz unrecht hatte der Autor auch nicht, sollte aber im Artikel herausgestellt werden: Damals brauchte jedes elektronische Telekommunikationsgerät theoretisch eine FTZ-Zulassung - egal ob Fertigprodukt oder nach Anleitung zusammngefrickelt. Nur komplette Eigenbasteleien waren FTZ-frei. Diese FTZ hatte das Datenklo freilich nicht, weshalb es da auch hin und wieder Ärger gab. Irgenwo hab ich das noch, das Gerichtsurteil, welches das Datenklo als Telekommunikationsgerät einstufte, auch wenn es nicht direkt mit dem Netz verbunden wurde. 2003:CB:A724:E601:558E:1059:4BD4:BA77 10:37, 12. Mai 2019 (CEST)