Diskussion:Datenverarbeitung im Auftrag

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"verwendete Programme(-versionen)" sind nicht anzugeben, wo soll das stehen? Ist auch Unsinn, weil man alle paar Wochen Softwareversionsnummern im Vertrag ändern müssen. Sollte gestrichen werden. (nicht signierter Beitrag von 88.66.120.154 (Diskussion | Beiträge) 10:49, 16. Mär. 2010 (CET))

Für die ADV sollten noch konkretere Beispiele genannt werden. "Outsourcing" ist gänzlich schlecht, da Outsourcing alles mögliche sein kann und häufig keine ADV sondern eine Funktionsübertragung ist. (nicht signierter Beitrag von 92.74.59.255 (Diskussion | Beiträge) 20:11, 19. Feb. 2010 (CET))

Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung sind klassische Beispiele für Funktionsübertragung, da hier der Steuerberater aus den Daten ein eigenes Ergebnis erstellt. Etwas anderes gilt nur (Auftragsdatenverarbeitung), wenn die Abrechnungen komplett automatisiert, z.B. über DATEV erfolgen. --193.27.50.89 09:52, 24. Jul. 2012 (CEST)

Erster Satz schon falsch

"Die Datenverarbeitung im Auftrag ... dient dazu, das Outsourcing von Datenverarbeitung datenschutzrechtlich abzusichern"? Nein, sie dient natürlich dazu, Datenverarbeitung outzusourcen; dies unterliegt bestimmten Datenschutz-Vorschriften, die im Artikel dargestellt werden! (Einem Artikel, der schon so unsauber eingeleitet wird, würde ich nicht trauen.) Winfried Schrödter (Diskussion) 11:24, 26. Apr. 2018 (CEST) Winfried Schrödter (Diskussion) 11:24, 26. Apr. 2018 (CEST)

So ist es. Der Satz ist eine unzusammenhängende Aneinanderreihung von lemmabezogenen Begriffen. Das sollte dringendst geändert werden. Robbit (Diskussion) 15:03, 16. Mai 2018 (CEST)

Tote Links

Bitte auch die Links überarbeiten. Zwei probiert, beide 404. Winfried Schrödter (Diskussion) 11:25, 26. Apr. 2018 (CEST) Winfried Schrödter (Diskussion) 11:25, 26. Apr. 2018 (CEST)

Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)

Seit der DSGVO heißt das nur noch Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)! Bitte berichtigen. --ULupus (Diskussion) 23:47, 7. Nov. 2019 (CET)

Artikel ist seit 2018 überholt.

Die Ausführungen zu früher gültigen Bestimmungen einschließlich der Weblinks und der Einzelnachweise dürften seit dem 25.05.2018 nur noch geringes Interesse finden. Andererseits verlinkt z.B. der aktuelle DS-GVO-Artikel hierher. Das ist für den am Thema interessierten Nutzer ärgerlich. Wie geht man in Wikipedia mit veralteten Artikeln um, deren Thema grundlegend neu beschrieben werden muss? --Wolfdietmann (Diskussion) 18:12, 15. Mär. 2021 (CET)

Immerhin wird bereits seit dem 20.02.2019 in der Einleitung des Artikels auf die seit Inkrafttreten der DS-GVO geänderte Rechtslage (und Begrifflichkeit) hingewiesen. Zur weiteren Verdeutlichung habe ich den auch schon benannten „Nachfolgebegriff“ Verarbeitung im Auftrag als Rotlink hervorgehoben und den Artikel durchgängig in die Vergangenheitsform gesetzt; historisch hat er m.E. durchaus weiter seine Berechtigung. All das ersetzt natürlich nicht das Verfassen eines Nachfolgeartikels. --HReuter (Diskussion) 21:00, 15. Mär. 2021 (CET)

DViA

Ich habe den Topos in der Abkürzung DVIA kennengelernt. Sollen wir das im Artikel aufnehmen? --Robbit (Diskussion) 10:12, 3. Feb. 2022 (CET)

Meinst Du, das ist für diesen historischen Artikel noch interessant?
Für den aktuellen Begriff Verarbeitung im Auftrag müsste es wohl VIA heißen.
Ich muss aber gestehen, ich habe dieses Akronym weder zu BDSG-Zeiten noch jetzt in der DSGVO-Ära wahrgenommen. Hast Du verlässliche Quellen? --Wolfdietmann (Diskussion) 17:00, 3. Feb. 2022 (CET)

Nein, Belege habe ich nicht. Aber in meiner Firma ist dieser Begriff etabliert. Drum frug ich, um andere Einschätzungen einzuholen. :-) Tatsächlich kommt mir die Abkürzung aber auch sehr plausibel vor, wenngleich Google nur 27 Ergebnisse dazu liefert (https://www.google.com/search?q="DVIA"+"datenverarbeitung+im+Auftrag"). --Robbit (Diskussion) 19:18, 3. Feb. 2022 (CET)