Diskussion:De-minimis-Beihilfe

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Um Nachfragen zur Schreibweise zu vermeiden:

So: "De-minimis"-Beihilfen steht es im Titel der Verordnung, und so: De-minimis-Beihilfen im Text.

Findet sich auch im Kartellrecht wieder...

ich werde das mal schnell hinzufügen

Weblinks

Der Link zur PDF-Version der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 ist anscheinend nicht mehr gültig / aktuell!

AEUV statt EGV

Die im Artikel zitierten Normen beziehen sich auf die Fassung im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), der durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) abgelöst wurde. Die zitierten Rechtsnormen befinden sich an teilweise anderer Stelle im AEUV. Für die im Text aufgeführten Normen gilt:

ex-Art. 87 EGV = Art. 107 AEUV
ex-Art. 88 EGV = Art. 108 AEUV
ex-Art. 81 Abs. 1 EGV = Art. 101 Abs. 1 AEUV

-- 77.185.185.141 15:44, 30. Nov. 2011 (CET)

Grenzen

Inwiefern sind im Jahr 2020/2021 die genannten Grenzen von 200.000 / 100.000 EUR ggf. erweitert worden, betreffend der Beantragung von Förderungen aus EU Töpfen (z.B. GAK)? Ich fand das im Web unterschiedliche Quellen und Aussagen zu. (nicht signierter Beitrag von Toddi 1971 (Diskussion | Beiträge) 13:25, 27. Apr. 2021 (CEST))