Diskussion:Denkmalwert
Weiterleitung
Der Denkmalwert wird in dem Abschnitt "Definition des Denkmalwerts" des Artikels ||Denkmal]] behandelt. Da dieser umfangreich ist, sollte die Weiterleitung auf diesen Abschnitt erfolgen.--Hyginus2000 (Diskussion) 00:43, 21. Okt. 2012 (CEST)
- nö, nicht mehr. --Jbergner (Diskussion) 16:11, 31. Okt. 2012 (CET)
Kategorie Wertermittlung
In der Kategorie Wertermittlung sollen alle Begriffe gesammelt werden, die im weiteren Sinne mit Wertermittlung, im Speziellen mit der Wertermittlung von Immobilien zusammenhängen. Der Denkmalwert einer Baudenkmal-Immobilie hat mit beiden Argumenten zu tun: er beeinflusst den Marktwert der Immobilie. Dieser Zusammenhang ist daher von gesteigertem Interesse, nicht nur für den zitierten, ehemaligen Landeskonservator (des LVR) Prof. Dr. Udo Mainzer, sondern vielleicht auch für Wikipedia-Nutzer.--Craftsman (Diskussion) 10:03, 15. Dez. 2012 (CET)
- das ist ja schön, trifft aber nicht zu: 1. gehört die kat: EWertermittlung in die kat:Finanzwissenschaft, und da gehört Denkmalwert definitiv nicht rein. 2. wird der denkmalwert nicht veröffentlicht, sondern nur, dass das denkmal wert ist, geschützt zu werden oder nicht. und 3. saugen sich zwar laien und makler aus den fingern, ob ein denkmal einen hohen oder einen niedrigen denkmalwert hat, aber ein zusammenhang mit einem immowert existiert nicht: manche vermeintlich wertvollen denkmäler haben keinen marktwert, weil sich keiner die potentiellen kosten leisten kann, die aus den auflagen folgen, manchmal prügeln sich die millionäre um genau diese immobilie, um damit angeben zu können. manchmal ist die aberklärung eines denkmalwerts der startschuss, dass aus einer immobilie etwas tolles entwickelt wird, manchmal ist es aber auch der startschuss zum abriss, das heißt, die gebaute immobilie ist nicht nur nichts mehr wert, sondern produziert kosten, nämlich den abriss. --Jbergner (Diskussion) 15:13, 15. Dez. 2012 (CET)
- Mit dem Denkmalwert innerhalb der Kategorie „Wertermittlung im weiteren Sinne“ ist es ähnlich wie mit dem Liebhaberwert (in der Kategorie „Wertermittlung im weiteren Sinne“): nicht immer handelt es sich um einen bezifferbaren, objektiven Wert, wie es etwa in der österreichischen Jurisdiktion für den Liebhaberwert möglich ist. Aber dass ein Zusammenhang dieses Denkmalwertes mit dem Immobilienwert existiert, hast Du an anschaulichen Beispielen selbst klar gemacht. Der Denkmalwert ist nicht zwangsläufig mit dem Immobilienwert kongruent, sondern manchmal sogar diametral, aber er kann sich in der von Dir beschriebenen Weise auswirken:
- Hoher Denkmalwert → hohe Auflagen → hohe Instandsetzungskosten → geringer kurzfristiger Marktwert.
- Niedriger Denkmalwert → niedrige Auflagen → geringe Instandsetzungskosten (nicht Modernisierungskosten!) → hoher kurzfristiger Marktwert.
- Hoher Denkmalwert → hohes Prestige → hohe Auflagen → hohe Instandsetzungskosten → sehr hoher kurzfristiger Marktwert. usw.
- Der Denkmalwert ist wie der Liebhaberwert kein unmittelbares Maß zur Immobilientaxierung, aber er ist ein Wert, der wie der Liebhaberwert im weiteren Sinne mit Wertermittlung, im Speziellen mit der Wertermittlung von Immobilien zusammenhängt. Warum sollten sich sonst Makler aus den Fingern saugen wollen, ob ein Denkmal einen hohen oder niedrigen Denkmalwert hat, wenn der für den immowert keine Rolle spielt? Der Status als Baudenkmal wird gerne als Wertauszeichnung demonstriert und als Vermögensanlage beworben und erworben. Der dafür vorausgesetzte Denkmalwert hingegen wird (manchmal zurecht) als rendite-mindernde Auflage oder Bevormundung durch die Denkmalbehörde gesehen. Er wird daher häufig vernachlässigt, ignoriert und vor allem als die eigentliche langfristige Wertanlage verkannt: je rarer authentische Bauteile an Baudenkmalen zukünftig sein werden, desto höher wird der Wert der Immobilie zukünftig sein. Das zeigt uns die Entwicklung auf dem Oldtimer-Markt. Dass der Immobilienkäufer heute noch keine Rendite damit erzielt, muss vom (konservierten) Wert als Baudenkmal und als Immobilie getrennt werden. --Craftsman (Diskussion) 21:49, 15. Dez. 2012 (CET)
- Mit dem Denkmalwert innerhalb der Kategorie „Wertermittlung im weiteren Sinne“ ist es ähnlich wie mit dem Liebhaberwert (in der Kategorie „Wertermittlung im weiteren Sinne“): nicht immer handelt es sich um einen bezifferbaren, objektiven Wert, wie es etwa in der österreichischen Jurisdiktion für den Liebhaberwert möglich ist. Aber dass ein Zusammenhang dieses Denkmalwertes mit dem Immobilienwert existiert, hast Du an anschaulichen Beispielen selbst klar gemacht. Der Denkmalwert ist nicht zwangsläufig mit dem Immobilienwert kongruent, sondern manchmal sogar diametral, aber er kann sich in der von Dir beschriebenen Weise auswirken:
- Hallo Craftsman, Du batest mich um eine dritte Meinung. Vorweg: ich bin kein Immobilienfachmann und kenne Wertermittlungen nur als Leser, nicht als Autor.
- Jbergner: ein "Score" für Denkmäler wird nicht nur nicht veröffentlicht - so etwas gibt es einfach nicht. "Hoch" oder "Niedrig" sind hier immer relative Beurteilungen, die im Einzelfall zu diskutieren sind - und zwar gesellschaftlich. Es geht um den kulturellen Wert, un der ist naturgemäß nicht in Punkten zu erfassen. Das daher der Denkmalwert nicht direkt mit einem Faktor in eine rechnerische Wertermittlung einfliessen kann ist richtig. (Unabhängig davon, dass er in keinem logischen Zusammenhang zum Marktwert steht.)
- Wichtig ist jedoch, hier zu sehen, dass der Denkmalwert eines Gebäudes wie so vieles Andere (sei es die Architektur, der abstrakte Liebhaberwert, der Lindenbaum mit Schaukel im Garten oder der Nachbar) "weiche" Werte / Qualitäten sind, die den Käufer und damit auch den Marktwert natürlich auch beinflussen. Diese Faktoren werden im Vergleichswertverfahren über gewisse Ab-/Zuschläge nach individueller Einschätzung des Gutachters sehr wohl in die Bewertung einfliessen!
- Ob man den Artikel Denkmalwert in die Kategorie:Wertermittlung einordnen soll hängt also wie so oft bei Kategorien davon ab, wie weit man den Begriff fasst. Ich persönlich würde die Definition sinnvollerweise enger formulieren! Und das hat Jbergner ja am 15.12. schon gemacht. Gruß, TomAlt (Diskussion) 22:53, 17. Apr. 2013 (CEST)