Diskussion:Der Reibert
Abbildung
Einige Bilder des "Reiberts" wären schön, aber ich kenne die Gesetzeslage leider nicht, daher habe ich darauf verzichtet. Wer aber Fragen haben sollte, kann mich persönlich unter DanielHammesR@aol.com erreichen. Habe aber sehr, sehr wenig Zeit und eine Antwort kann etwas länger dauern... -- 85.10.200.202 21:29, 19. Mai 2007 (CEST) /albert
- Auf der Website des Verlages (E.S. Mittler & Sohn GmbH) findet man dieses Bild [1], wenn man nach "reibert" sucht: [2].
- Müßte man vorher beim Verlag anfragen, ob man das verwenden dürfte (schließlich ist das ja in gewisser Weise "öffentlich")? Oder wie sieht das rechtlich aus, wenn jemand, der nen Reibert hat, einfach zur Kamera greift? --Whisker (Diskussion) 05:42, 17. Aug. 2013 (CEST)
Name
Hallo, zu meiner Bw-Zeit (1986) gab es nur das "Taschenbuch zur Wehrausbildung". Die Ausbilder sagten dazu aber immer nur der 'Reibert'. Ist dieses der offizielle Nachfolgetitel? --scargill 23:20, 9. Aug. 2007 (CEST)
- Antwort: Der offizielle Name hat sich mehrmals geändert (siehe Text!)
- Das „Taschenbuch Wehrausbildung“ gibt es immer noch (bsplsw. Walhalla Verlag, Regensburg/Berlin 2005, ISBN 3802962052). Das hat aber mit dem „Reibert“ nichts zu tun. --M.ottenbruch 21:21, 9. Feb. 2008 (CET)
Kurioses
Stimmt es, dass im Reibert Sätze stehen wie "Ab 1,50m Wassertiefe beginnt der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen" o.ä. oder ist das nur ein Gerücht? --Öhlfass 10:36, 6. Mai 2008 (CEST)
Antwort
Wenn du das wissen willst, dann kauf dir doch einen und lies es nach! --Maff2 00:52, 20. Nov. 2008 (CET)
- Nicht sehr hilfreich... Wenn schon in jedem vierten Artikel ein Abschnitt "Kulturelle Referenzen" auftauchen muss, könnte man ja wenigstens die landläufige Meinung zum behandelten Gegenstand widerlegen oder bestätigen. --92.72.207.38 21:44, 3. Feb. 2009 (CET)
Wenn man mal ein wenig googelt, dann findet man heraus, daß diesen Auszug aus den ZDv zwar sehr viele Leute kennen, aber ich habe keine Quelle gefunden, die behauptet, ihn tatsächlich gelesen zu haben. Dem entsprechend besteht weder Einigkeit über die genaue Formulierung (Favorit ist allerdings: „Ab einer Wassertiefe von 1,20 m hat der Soldat selbsttätig mit Schwimmbewegungen einzusetzen. Die Grußpflicht entfällt hierbei.“), noch über die genaue Wassertiefe (die Mehrheit ist für 1,20 m, es werden aber auch 50 cm, 60 cm, 80 cm und 1,50 m geboten), noch auch nur über die Quelle: ZDv 3/11 „Gefechtsdienst aller Truppen (zu Lande)“ oder ZDv 10/5 „Das Leben in der militärischen Gemeinschaft“? Einigkeit besteht darüber, daß die entsprechenden Passagen mittlerweile aus den ZDv gestrichen sind. Im aktuellen (2005) Reibert - um auch die eigentliche Frage zu beantworten - findet sich nichts dergleichen. Insgesamt ist also davon auszugehen, daß es sich um eine Urban Legend handelt. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 13:06, 4. Feb. 2009 (CET)
Inhalt des Reibert
Ich habe mal den Inhalt des Buches und den weiteren Sinn ergänzt. Ich hoffe es ist neutral genug formuliert und wird nicht als Werbung verstanden ;-) (nicht signierter Beitrag von Thorolf.de (Diskussion | Beiträge) 16:32, 19. Apr. 2009 (CEST)) -- Thorolf.de 19:42, 19. Apr. 2009 (CEST)