Diskussion:Deutsche Alternative

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Partei ja oder nein - verbot wie ..

Kann der Innenminister eine Partei verbieten? Meines Wissens nicht.--Thomas S. 00:35, 13. Jul 2005 (CEST)

Er kann wohl eine extremistische Gruppierung verbieten, so wie die Skinheads Sächsische Schweiz u.ä.; ob die DA nun so eingestuft wurde und wie das Verbot begründet wurde, würde mich auch interessieren und gehört auf jeden Fall in den Artikel. Jesusfreund 02:39, 13. Jul 2005 (CEST)


Verbote extremistischer Organisationen:

Das Vereinsrecht eröffnet den Innenministern des Bundes und der Länder das Mittel des Verbots, wenn sich eine Vereinigung, die keine politische Partei ist, nachweislich "gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet" (§ 3 Vereinsgesetz). Von dieser Möglichkeit der rechtsstaatlichen Abwehr extremistischer Bestrebungen ist in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland mehrfach Gebrauch gemacht worden.

Zum Beispiel sind seit 1992 mehr als ein Dutzend rechtsextremistische Vereinigungen verboten worden. Zu den bekanntesten unter ihnen gehören die "Deutsche Alternative" (DA, verboten 1992) und die "Wiking-Jugend" (WJ, verboten 1994).

Vereinsverbote können bei den Verwaltungsgerichten angefochten werden. ...

Mit einem rechtskräftigen Verbot ist festgestellt, dass die betreffende extremistische Organisation "verfassungswidrig" ist und deshalb ihre Tätigkeit einstellen muss.

Als "verfassungsfeindlich" stufen die Verfassungsschutzbehörden solche Organisationen ein, die erkennbar extremistische Bestrebungen verfolgen (Extremismus). Solange "verfassungsfeindliche" Organisationen (noch) nicht verboten sind, können sie sich im Rahmen der geltenden Gesetze frei betätigen. (Quelle: [1]) -- Beblawie 04:25, 13. Jul 2005 (CEST)

also idgr schreibt "Am 16. März 1990 bestätigte der Bundeswahlleiter den Eintrag der DA in das Parteiregister. Die "Deutsche Alternative Mitteldeutschland" trat der DA bei. In Cottbus wurde sie zur drittstärksten Mitgliederpartei." [2] klingt für mich schon sehr nach partei oder ? Subversiv-action 15:10, 13. Jul 2005 (CEST)

Kleinpartei in der Bundesrepublik Deutschland ?

zitat aus dem Lemmm:

war eine neonazistische Kleinpartei in der Bundesrepublik Deutschland.
am 5. Mai 1989 in Bremen gegründet

Am 16. März 1990 wurde die DA ins Parteiregister eingetragen.

Zitat Landesamt für Verfassungsschutz Berlin: "Durchblicke" 4.Jg. (1007) lfd. Nr.7 "Rechtsextremistische Bestrebungen in Berlin", Seite 15-20
"Noch im Jahr der Deutschen Einheit dehnte die DA ihre Aktivitäten auf die neuen Bundesländer aus."

--Über-Blick (Diskussion) 02:16, 9. Feb. 2021 (CET)

Und weiter? --Gripweed (Diskussion) 14:16, 9. Feb. 2021 (CET)

Nutzen der Aufzählung anderer Gruppen

Nachdem die zunächst unbequellte Auflistung von Gruppen, die neben der DA als "im Umfeld der GdNF errichtet" wurden (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Deutsche_Alternative&diff=208639409&oldid=208638209 hier) nun doch noch bequellt wurde, wäre meines Erachtens noch zu klären, welchen Sinn die Auflistung für diesen Artikel' hat. Wenn man überlegt, dass das alles Gruppen sind, die nach dem Verbot als Nachfolgeorganisationen der verbotenen GdNF gegründet wurden, dann wäre problemlos nachvollziehbar, wenn man sie unter Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front (was ja auch, wenn auch dort noch unbequellt) so ist. Ob man sie aber hier oder bei anderen Artikeln zu Gruppen aus der Liste alle aufzählen muss, das wäre zu klären. Ergibt sich daraus ein Mehrwert für diese Artikel? Wenn ja, welcher?--Logistic Worldwide (Diskussion) 07:21, 10. Feb. 2021 (CET)

Leider kam keine Antwort, daher raus.--Logistic Worldwide (Diskussion) 07:13, 17. Feb. 2021 (CET)