Diskussion:Deutsche Staatsangehörigkeit

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Bedeutung des Personalausweises für die deutsche Staatsangehörigkeit

Hallo ‎‎@Benatrevqre: Ich nehme deinen Hinweis in der Bearbeitungszeile gerne auf: Keine Bedenken meinerseits, zu dem Thema etwas zu sagen. Dazu gibt es auch Rechtsprechung. Ich meine aber, es handelt sich bezogen auf das Lemma um einen unbedeutenden Einzelaspekt (sozusagen: ein Randthema), das nicht an prominenter Stelle nahe der Einleitung platziert werden sollte. Dieses Randproblem wird, ebenso wie der Staatsangehörigkeitsausweis, vor allem von Reichsbürgern zu deren Lieblingsthema gemacht. Wir sollten ihm diese Bedeutung, die sie nur in diesen Kreisen hat, nicht beimessen. Lass uns das Thema lieber weiter unten behandeln und dann auch mit Quellen anreichern. Gruß --Opihuck 12:54, 7. Dez. 2019 (CET)

Gegen eine Verschiebung des ganzen Absatzes mit seinen informationellen Verlinkungen in den Hauptteil habe ich nichts einzuwenden, danke. Gruß Benatrevqre …?! 10:46, 8. Dez. 2019 (CET)

Inlandsklausel

Ich hatte mich daran probiert, den Abschnitt zur Inlandsklausel etwas knapper zu gestalten. @Opihuck: war damit nicht einverstanden (Versionsunterschied). Ich hänge nicht allzu sehr an einer Änderung und noch weniger speziell an meiner, aber will dennoch kurz die Gründe dokumentieren. Vielleicht hat ja jemand einen Vorschlag, der besser ankommt.

  • Der Beginn des zweiten Abschnitts ist schlicht falsch. "Im Laufe der jüngeren Zeit" ist überhaupt nichts passiert, dass seit 21 Jahren nicht mehr möglich ist.
  • Im Abschnitt davor, zur Geschichte dieser Regelung, geht es um den „Willen des Beteiligten, seinem Vaterlande nicht weiter angehören zu wollen“. Ich hatte dies in Anführungszeichen gesetzt um deutlich zu machen, dass es ein Zitat ist. Wenn es kein wörtliches Zitat wäre, würde mich Geschwulste vom "Vaterlande" nämlich stören.
  • Beide Absätze sind schlicht zu lang für eine seit 20 Jahren abgeschaffte Nebenregelung.
  • Die Absätze 2ff schaffen es, in knapp 400 Wörtern elf Mal zu erwähnen, dass es die Türken aus der Türkei und ihre türkischen Vertretungen der Türkei in Deutschland waren, die sich damals danebenbenommen haben. Ich übertreibe hier nur unwesentlich. Zitat:

„[..]vielen Tausend Fällen, vor allem von türkischen Staatsangehörigen, die eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erreichten, dazu genutzt, durch erneute Einbürgerung in den türkischen Staatsverband eine doppelte Staatsangehörigkeit zu erhalten. Mit der Aushändigung der Urkunde über den Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit überreichte ihnen das türkische Konsulat [...]“

Das ist nicht nur etwas unfreundlich, sondern schlicht grauenhafter Stil. Auch erweckt es den Anschein, es handele sich nur um Türken. Die Einschränkung "vor allem" zeigt, dass das nicht der Fall war, ohne aber an diesem Eindruck viel zu ändern. Als gutes Beispiel würde ich die im Artikel zitierte offizielle Gesetzesbegründung anführen, die es schafft, ganz ohne Schuldzuschreibungen auszukommen. Das ist auch dem Verfasser der Passage wohl aufgefallen, weshalb er sich zum entbehrlichen POV hinreißen lässt, die offizielle Begründung äußere sich "nur knapp".
  • Diese Begründung erklärt den Mechanismus übrigens sehr verständlich und könnte durchaus den schlechteren Versuch zu Beginn des zweiten Absatzes ersetzen. Aktuell ist es schlicht eine Wiederholung.
  • Die Tenor vermittelt recht deutlich, dass es sich um zu missbilligendes Verhalten handelte. Selbst wenn der Leser oder die damalige Regierung dem zustimmen mögen, ist nicht klar, wann gesetzestreues Verhalten derart dargestellt werden sollte und wann nicht. Verbleiter Kraftstoff wurde ebenfalls im Jahr 2000 verboten. Der einschlägige Abschnitt erwähnt mit keinem Wort, mit welcher Dreistigkeit viele Bundesbürger in den Jahren zuvor ihre Umgebung mit fein zerstäubtem Blei schädigten, wie es das Gesetz erlaubte.
  • Der Abschnitt benutzt den Begriff des Staatsverbandes gleich dreimal, bezogen sowohl auf die Türkei als auch Deutschland. Obwohl der Begriff selbst nur auf Staat weiterleitet wo man dann keine Definition findet, kann ich mir ungefähr vorstellen, warum man den Begriff statt, simpler, "Staat" verwenden würde. Die Türkei ist meines Wissens nach ungefähr so sehr "Staat" und so wenig "Staatsverband", wie man als nicht-Biene nur sein kann. Und meine Rechtschreibprüfung beschwert sich über "Staatsverband". Laut Google macht diese Seite 14 % der Verwendungen des Begriffs aus (1 / 7).
  • Der Schluß des Abschnitts erklärt, was Betroffene machen "müssen" und was mit Kindern passieren wird. Nach 22 Jahren muss wohl niemand mehr irgendwas, und die Kinder haben inzwischen eigene. --Karl Oblique 03:13, 25. Nov. 2021 (CET)
Das sind im Wesentliches marginale Änderungen, die aber der Korrektorenregelung unterfallen. --Benatrevqre …?! 11:14, 25. Nov. 2021 (CET)
Ich habe die Zeitform "in jüngerer Zeit" nun angepasst. Die übrigen Einwände teile ich nicht. Der historische Sachverhalt zeigt auch heute noch Wirkungen, denn der eingetretene Verlust der Staatsangehörigkeit bleibt bestehen, auch wenn er erst nach Jahren bekannt wird. Da "verjährt" sozusagen nichts. --Opihuck 09:02, 27. Nov. 2021 (CET)

Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Ich finde nichts zum Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes! Danach kann jemand die Staatsbürgerschaft verlieren, weil er sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt. Ferner wurde Einbürgerung von Ausländern, die in Mehrehe leben, verboten und die Frist für einen Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft aufgrund von falschen Angaben über die eigene Identität wurde mit der Reform zudem von fünf auf maximal zehn Jahre verlängert.--Falkmart (Diskussion) 10:11, 11. Feb. 2022 (CET)

Das ist ja furchtbar, dass der Artikel nicht jedes Problem des Staatsangehörigkeitsrechts behandelt. Vielleicht verwechselst du die WP mit einem StAG-Kommentar?
ad 1: Steht sogar im Artikel, nämlich hier
ad 2: Steht in § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG am Ende.
ad 3: Steht in § 35 Abs. 3 StAG.
LG --Opihuck 14:41, 11. Feb. 2022 (CET)