Diskussion:Deutsches Zentralarchiv
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Formulierung
Frage aus Neugier: Was bedeutet im aktuellen Text konkret die Aussage: "Ob überhaupt, und wieweit, jetzt das BA diese Bestände den Wissenschaftlern zugänglich macht oder nicht, muss jeweils im Einzelfall erarbeitet werden."? Die DDR hat langezeit westlichen Wissenschaftlern diverse Aktenbestände nicht zur Verfügung gestellt bzw. die Nutzung des Archivs nicht genehmigt (dieses auch für Themen vor 1933 oder gar 1914). Und warum sollte das Bundesarchiv Akten konkret verweigern, sofern dieses nicht die normalen Einschränkungen betrifft? --88.70.6.122 17:40, 23. Mär. 2013 (CET)
- Erledigt.--ManfredMann (Diskussion) 00:01, 10. Jul. 2014 (CEST)