Diskussion:Deutschland-Fernsehen

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Mit dem Urteil gerieten die Ministerpräsidenten der klagenden Länder unter Erwartungsdruck, erwartete man doch allerorten ein zweites Vollprogramm. Eine Möglichkeit bestand in einem zweiten ARD-Programm, von dem allerdings eine starke Regionalisierung befürchtet wurde. Zudem gab es für einen ARD-Ableger keine Mehrheit in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Länder beschlossen daraufhin am 23. März 1961 ein gemeinsames zweites Programm und unterzeichneten schon am 6. Juni den zugehörigen Staatsvertrag über „eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen: Zweites Deutsches Fernsehen“.

Das Land Rheinland-Pfalz hatte schon am 4. Dezember 1961 das Eschborner Studio für das zukünftige ZDF von der FFG gekauft.


macht in diesem kontext nur sinn mit 1960 als jahreszahl

bitte prüfen gruß carl

Habe es noch einmal nachgelesen: "schon" muß gestrichen werden.


Somit wurde erstmals nach 1945 eine klare Trennlinie zwischen dem sendetechnischen Bereich und dem Veranstalter gezogen

1945? Das ist etwas früh, oder?

OK; jetzt seit Gründung der BRD

Scheitern

So wie das dem Text entnehmen ist, scheiterte die Gesellschaft letztendlich nicht an der Rechtsform, sondern an der Tatsache, dass die Gesellschaft dem Bund unterstellt war. Wenn nun die Länder Teilhaber bzw. Gesellschafter gewesen wären, und diese sich unter einer Dachorganisation zusammengeschlossen hätten (ähnlich wie die ARD), hätte es wohl keine Probleme gegeben. --Holger-2005 18:10, 12. Sep. 2007 (CEST)

Ja, aber das war nicht die Idee der FFG, um die es eigentlich ging.

BVerfG Urteil

Gibt es irgendwo eine Quelle für die Behauptung, es habe sich hauptsächlich um Tagungsgelder gehandelt? Ich kann das nirgendwo anders finden. Auch ist die Zahl der im Bund anfallenden Kosten im Vergleich zum Artikel Freies Fernsehen Gesellschaft viel zu niedrig.--Katmai (Diskussion) 14:35, 28. Mär. 2013 (CET)

ZDF

Sollte hier nichts zum ZDF erwähnt und/oder verlinkt werden?--Wikiseidank (Diskussion) 20:48, 22. Dez. 2020 (CET)