Diskussion:Diebstahl (Österreich)

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Diebstahl am Arbeitsplatz

Weil ich bei den Spezialformen des Diebstahls nicht fündig geworden bin: Wenn ein Supermarktmitarbeiter aus dem Warenlager eine Kiste Bier, ein Angestellter in einem Büro eine Druckerpatrone zum Eigengebrauch mit nachhause nimmt, ist das rein rechtlich normaler Diebstahl oder gibt es umseitig nicht genannte Erschwerungsparagraphen?… «« Man77 »» 14:26, 2. Okt. 2010 (CEST)


Meines Erachtens nach ist es einfacher Diebstahl (§ 127) da kein anderes Delikt laut den §§ in Frage kommen könnte, ausser Veruntreuung da ja "jemandem ein Gut" anvertraut worden ist. Dies müsste dir aber "persönlich" anvertraut worden sein, soll heissen wenn man es genau nimmt, wenn jemand von seinem Arbteitgeber eine Sache persönlich anvertraut bekommt(beispielsweise Geld oder Schmuck) und dies dann mit Bereicherungsvorsatz aneignet begeht Veruntreuung. Eine Druckerpatrone zum Eigengebrauch mit nach Hause nehmen, Warenlager Kiste Bier mitnhemen etc. ist meines Erachtens nach reiner Diebstahl in Anbetracht dass die Sachen NICHT anvertraut worden sind. Wer am Arbeitsplatz vorhandenes Werkezug, das für alle Mitarbeiter zur Verfügung steht, wegnimmt, wird nach § 127 bestraft. Der OGH verlangt für die Veruntreuung absolut Alleingewahrsam. --Iusiurandum 12:26, 24. Okt. 2010 (CEST)