Diskussion:Dienstgrade der Feuerwehr in Bayern
Sei mutig im Verbessern dieses Artikels. Wenn du im Bearbeiten der Wikipedia unsicher bist, informiere dich bitte zunächst über die grundlegenden Informationen. Schwerwiegende Qualitätsprobleme kannst du dem Projekt Einsatzorganisationen melden. Neues Diskussionsthema beginnen. |
Änderung Dienstgrade Berufsfeuerwehr
Durch die Föderalismus-Reform wechselte die Zuständigkeit für die Amtsbezeichnungen der Beamtinnen und Beamten vom Bund zu den Ländern. Bayern hat die so genannten Verzahnungsämter in A9 (Hauptbrandmeister/Brandinspektor) sowie in A13 (Brandoberamtsrat/Brandrat) aufgehoben (Dienstrechtsreform Bayern 2010; http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/3060816/Das%20Neue%20Dienstrecht%20in%20Bayern.pdf). Nun heißen z. B. Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A13 der Qualifizierungsebene 3 (ehemals gehobener Dienst) Brandrat. Das Eingangsamt für die QUE 4 (ehemals höherer Dienst) ist ebenfalls der Brandrat. Die Dienstgradabzeichen sind identisch und nicht zu unterscheiden. -- grisu79 (nicht signierter Beitrag von 194.113.41.2 (Diskussion) 17:30, 31. Aug. 2011 (CEST))
Betr. Voraussetzungen Feuerwehrmann ff.
Wo genau (im BayFwG) steht, dass
- für den Dienstgrad Feuerwehrmann ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die Truppmannausbildung (welche? TrpM1, TrpM2 oder TrpFhr) notwendig ist? ---> Es steht im BayFwG, dass Feuerwehrdienstleistende unter 18 Jahren Feuerwehranwärter sind; Schlussfolgerung Ü18=Feuerwehrmann bzw. U18 geht Feuerwehrmann nicht, da ja Feuerwehranwärter.
- für die Dienstgrade Oberfeuerwehrmann und Hauptfeuerwehrmann 5 bzw. 10 Jahre Wartezeit seit Ernennung zum Feuerwehrmann notwendig sind? ---> Das steht nirgends, ist auch falsch; habe ich geändert! (nicht signierter Beitrag von Brotkobberla (Diskussion | Beiträge) 13:12, 12. Nov. 2012 (CET))
Quellen, Belege?! (nicht signierter Beitrag von 93.203.245.53 (Diskussion) 15:15, 17. Mai 2012 (CEST))
Funktionsabzeichen
Stadtbrandmeister könne auch berufen werden, in kreisfreien Städten wird nur der Kommandant (SBR) & sein stellv. (SBI) gewählt die SBM werden berufen !
Das ein Oberfeuerwehrmann Kommandant wird halte ich für unrealistisch habe es deshalb mal abgeändert; insbesondere da auch das Bayr. Feuerwehrgesetz gewisse Lehrgänge für die Funktionen als Voraussetzung vorschreibt bzw. i.A. eine Person die z.B. zum Kommandanten gewählt wird dies Lehrgänge (GF-Lg) nachholen muss und dann i.A. auch entsprechend befördert wird (siehe Anmerkung unter Löschmeister bzw. Tabelle Stärke/Dienstgrade)
92.194.64.229 23:36, 17. Nov. 2013 (CET)
Nachtrag:
Ich habe den Satz gelöscht da er meiner Meinung nach nur zur Verwirrung führt. Bei Trageweise ist aufgeführt, dass es sowohl Dienstgrad als auch Funktionskennzeichnung gibt (steht ja auch in der Überschrift). Die Amtsträger werden dann ja sehr wohl mit dem entsprechenden Dienstgrad ~ Funktionsgrad angesprochen/ geführt. Auch ist dieser "Dienstgrad" Grundlage für ihre erweiterte Entscheidungskompetenz wie auch bei allen anderen Bundesländern. (Übernahme der Einsatzleitung etc.) 92.194.64.229 23:36, 17. Nov. 2013 (CET)
- Der Dienstgrad hat in Bayern keinerlei Einfluss auf irgendeine Entscheidungskompetenz. Es kann ein Feuerwehrmann zum Kommandanten gewählt werden und steht somit über allen Hauptbrandmeistern. Die Einsatzleitung übernimmt der örtliche Kommandant bzw. der Stellvertreter. Wenn keiner da ist der höchste anwesende Einheitsführer (Gruppen-, Zug- oder Verbandsführer) bzw. kann diese ein Führungsdienstgrad (Kreisbrandmeister, Kreisbrandinspektor oder der Kreisbrandrat) übernehmen. Mit dem Dienstgrad hat dies alles in Bayern nicht zu tun. --Brotkobberla (Diskussion) 09:51, 5. Feb. 2020 (CET)
Hinweis an das Supportteam
Im Supportteam erreichte uns folgender Hinweis per mail (OTRS Ticket#2018010810007578) Groetjes --Neozoon (Diskussion) 22:40, 9. Jan. 2018 (CET)
"Hallo liebe Wikipedia Redaktion, da ich schauen wollte was es alles für dienstgrade bei der Freiwilligen Feuerwehr in Bayern gibt, bin ich auf einen Fehler gestoßen. Und zwar gleich beim ersten, den ersten "Roten Streifen" bekommt man nicht nach der Truppmann Ausbildung sondern nach dem Truppführer.Laut meines Wissens wurde das vor 1 Jahr umgeändert dass man den Dienstgrad erst nach der abgeschlossenen Modularen Truppausbildung (MTA) bekommt."
- Leider ist die Anlage, die das regelt zur Zeit ausserkraft, so dass es nicht geprüft werden kann. --Adnon (Diskussion) 06:09, 26. Mär. 2019 (CET)
- Die Dienstgrade haben in Bayern überhaupt nichts mit einem Lehrgang zu tun. Diese werden vom Kommandanten in freier Entscheidung verliehen oder entzogen. Als Richtwerte gelten die in der Anlage 3 genannten "Höchststellen", die eine Feuerwehr in der jeweiligen Mannschaftsstärke vergeben kann. Viele Feuerwehren ernennen Ihre Feuerwehrkameraden mit dem 18. Lebensjahr zum Feuerwehrmann, manche erst nach Vollendung der MTA (früher Truppmann), wieder andere erste nach erfolgreicher Truppführerausbildung. Wenn jemand als Quereinsteiger in die Feuerwehr kommt und überhaupt keine offizielle Grundausbildung auf Kreisebene absolviert kann deswegen trotzdem als Feuerwehrmann ernannt werden. --Brotkobberla (Diskussion) 10:05, 4. Feb. 2020 (CET)
BayFwG
Bayrischer Feuerwehrgesetz Anlage 3
Ich habe gerade versucht die neuste version zu finden ... Leider ohne Erfolg, selbst bei der Staatliche Feuerwehrschule Würzburg habe ich nichts neues gefunden .....--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 15:21, 25. Mär. 2019 (CET)
- Ich habe bisher auch noch nichts gefunden, zur Erinnerung das da was gemacht werden muss, habe ich mir aber den Baustein rein gesetzt. --Adnon (Diskussion) 06:07, 26. Mär. 2019 (CET)
- Es gibt bis heute keine neue Version und auch in den Findmitteln konnte ich nix von der Aufhebung der Anlage 3 lesen. Ich denke die Anlage 3 gilt weiterhin --Brotkobberla (Diskussion) 10:02, 4. Feb. 2020 (CET)
- Die Anlage 3 ist definiv noch in Kraft. Siehe Kommentar zum Bay. Feuerwehrgesetz - Stand Okt. 2019. --Brotkobberla (Diskussion) 22:34, 23. Feb. 2020 (CET)
- Dann doch einfach mal suchen AVBayFwG, da steht nur noch ein Wort drin, aufgehoben. --Adnon (Diskussion) 06:03, 24. Feb. 2020 (CET)
- Wir reden hier doch vom der BayVollBekFwG ... - Es geht doch Vollzugsbekanntmachung des BayFwG; so stehts ja auch in der Überschrift dieser Tabelle --Brotkobberla (Diskussion) 11:28, 24. Feb. 2020 (CET)
- Nein reden wir nicht. Wir reden von der Anlage 3 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und nicht von der Anlage 3 des Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. --Adnon (Diskussion) 12:48, 24. Feb. 2020 (CET)
- Aber letztendlich stehen ja die Vorgaben der Dienstgrade in der Anlage 3 der Vollzugsbekanntmachung - um was anderes geht's ja nicht. Diese Daten sind noch aktuell. Was in der Anlage des Ausführungsgesetzes stand entzieht sich aktuell meinem Kenntnisstand. Ich denke jetzt ist alles geklärt :-) --Brotkobberla (Diskussion) 13:16, 24. Feb. 2020 (CET)
- Was in der anderen Anlage drin Stand, kann ich auch nicht mehr nach vollziehen. Darum habe ich ja auch deine Umsetzung an die Tabelle nicht widersporchen sondern noch genauer verlinkt. --Adnon (Diskussion) 06:05, 25. Feb. 2020 (CET)
- Schönen Dank :-) (nicht signierter Beitrag von Brotkobberla (Diskussion | Beiträge) 07:56, 25. Feb. 2020 (CET))
deine letzte Änderung
@Brotkobberla: kannst du Quelle angeben. Weiterhin sollte ich auch noch die alten Zeichen drinne lassen, damit kann Historie nachvollzogen werden--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 22:48, 31. Mär. 2021 (CEST)
- Ich werde die Quelle gar einfügen (in den Bildern ist sie selber schon erfasst. Ich werde - wird aber noch etwas dauern - eine Chronik der Dienstgradabzeichen erfassen. Danke für den Hinweis. --Brotkobberla (Diskussion) 19:46, 1. Apr. 2021 (CEST)