Diskussion:Digitale Allmende
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Gemeinfrei oder auch Freie Lizenzen?
Dieser Artikel ist ungenügend definiert: Hier steht, dass nur gemeinfreie Schöpfungen zur digitalen Allmende gehören würden. Andererseits wird auf die Wissensallmende verwiesen, zu der auch Inhalte unter Freien Lizenzen gehören. Lässt sich das besser definieren? Grüße --h-stt !? 12:26, 9. Feb. 2017 (CET)
- "Als digitale Allmende wird der in digitaler Form verfügbare Teil der Wissensallmende bezeichnet": wo ist da eine Einschränkung auf gemeinfrei? -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 13:18, 9. Feb. 2017 (CET)
- Lies einfach einen Satz weiter. "Digitales Gemeingut" und "Digital public domain". Das ist beides auf Gemeinfreiheit beschränkt. Anlass meiner Nachfrage war eine anregunge auf Diskussion:Gemeinfreiheit, die das Verhältnis zur DA erfragt hat. Daraufhin habe ich mir diesen Artikel hier angeschaut und war über die Diskrepanz zwischen dem ersten Satz und dem Rest erstaunt. Grüße --h-stt !? 15:58, 9. Feb. 2017 (CET)
- Also ich sehe hier kein Problem, inbesondere nicht bei "digitales Gemeingut". Der Artikel ist sehr kurz, etwaige Differenzierungen können ja genauer ausgeführt werden. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 17:06, 9. Feb. 2017 (CET)
- Lies einfach einen Satz weiter. "Digitales Gemeingut" und "Digital public domain". Das ist beides auf Gemeinfreiheit beschränkt. Anlass meiner Nachfrage war eine anregunge auf Diskussion:Gemeinfreiheit, die das Verhältnis zur DA erfragt hat. Daraufhin habe ich mir diesen Artikel hier angeschaut und war über die Diskrepanz zwischen dem ersten Satz und dem Rest erstaunt. Grüße --h-stt !? 15:58, 9. Feb. 2017 (CET)