Diskussion:Digitalpakt

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Untergeschobene Änderung des §104 b muss unbedingt mit aufgenommen werden

Die untergeschobene Änderung des §104 b muss unbedingt in den Artikel mit aufgenommen werden, um den Grund der Ablaehung durch den Bundesrat zu verstehen. Hierzu fehlt schlicht die Begründung.

(nicht signierter Beitrag von 2003:93:6F02:F731:B8D1:A7C4:805D:8C22 (Diskussion) 14:33, 30. Dez. 2018)

was ist daran "untergeschoben" ? --Hannover86 (Diskussion) 22:54, 1. Apr. 2019 (CEST)

Kapitel „ Forderung nach beschleunigter Umsetzung in der Coronakrise“ kürzen

Der hier angedruckte Artikel ist ja ganz interessant, aber jetzt schon wieder veraltet (April) - schlage vor, den entweder zu kürzen oder um weitere Aspekte (Quellen) zu ergänzen. --Mkranwet (Diskussion) 20:32, 22. Apr. 2020 (CEST)

Gut möglich, dass es diesbezüglich kurzfristig verwertbares Neues gibt. Dann wird man entsprechend zu modifizieren bzw. zu ergänzen haben. Bis dahin besteht kein Änderungsbedarf. -- Barnos (Post) 06:44, 23. Apr. 2020 (CEST)