Diskussion:Direkte Demokratie

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Die Direkte Demokratie ist praktisch nur bekannt als Herrschaftsform und als direkte Partizipationsmöglichkeit des Volkes innerhalb des Bereichs der Politik.

Ein viel wichtigeres Element wird damit aber ausgeblendet - es ist die Justiz. Jeder Leser wird mir zustimmen, dass zur Demokratie auch die Justiz gehört und nicht nur die Politik. Wenn also von der Partizipationsmöglichkeit (Volksabstimmungen) gesprochen wird, ist damit nur und ausschliesslich die Politik gemeint. Der korrekte Begriff müsste also Direkte (oder Halbdirekte) Politik lauten und nicht Demokratie.

Zieht man die Justiz mit ein lautet die Frage, wer denn das letzte Wort hat.

In einem Staat mit einem Verfassungsgericht sind es zwei Handvoll Richter. Sie stellen die höchste Macht des Staates dar. Nach der Definition handelt es sich um eine Juristokratie, weil die absolute Macht von der Justiz, von Richtern ausgeht.

In der Schweiz als einzige definierte Direkte Demokratie ist der Gesetzgeber (keine Regierungsmitglieder) die institutionell höchste Macht des Staates. Höher sind nur noch Volk und Stände (Kantone).

Die Schweiz ist darum eine Direkte Demokratie, weil der Bürger direkt die höchste Macht des Staates wählen oder auch abwählen kann.

Für die Schweizer Justiz ist die Bundesverfassung nicht massgebendes Recht, sondern es sind einklagbare Bundesgesetze und Menschenrechte. Die Verfassung ist aber für den Gesetzgeber massgebendes Recht.

In der Schweiz kontrolliert der Gesetzgeber die Justiz und nicht umgekehrt die Justiz den Gesetzgeber. Es sind die Checks and Balances in einer Direkten Demokratie. Die letzte Kontrolle hat der Bürger als Souverän. Damit ist die Frage in der Schweiz vor über 170 Jahren beantwortet worden, ob das Recht der Politik zu folgen hat oder die Politik dem Recht.

Beim Staatsaufbau stellt sich also die Frage, will man Richterrecht oder Parlamentssouveränität.

Eine Juristokratie ist nichts Schlechtes wenn man es haben will oder braucht, es ist aber per Definition keine Demokratie.

Fazit: In einem Staat mit einem Verfassungsgericht wird der Wille des Volkes nicht einmal indirekt umgesetzt, weil alle Entscheide der gewählten Vertreter unter Vorbehalt der Justiz stehen. Man müsste Richter wählen um dem gerecht zu werden. Eine Juristokratie ist nur ohne Gewaltenteilung möglich, da jedes Urteil direkt in die Macht der anderen Gewalt eingreift.

Quellnachweis: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html
- Art. 148 BV - Höchste Macht des Staates
- Art. 169 BV - Der Gesetzgeber kontrolliert die Justiz
- Art. 190 BV - Massgebendes Recht sind Bundesgesetze und Menschenrechte, nicht die Verfassung

--Beat126 (Diskussion) 20:57, 16. Mär. 2019 (CET)