Diskussion:Diskurstheorie des Rechts
Derzeit gibt es eine anscheinend unlogische Umleitung von Diskurstheorie hier her. Anscheinend gibt es neben der Diskurstheorie des Rechts noch andere (z.B. soziologische?) Diskurstheorien. (Drifty)
Demokratieprinzip ist kein Konsensprinzip
Kann sein, dass ich das falsch verstehe. Aber dieser Satz:
Schließlich sei der in der Diskurstheorie des Rechts getroffene Verzicht auf das Einstimmigkeitserfordernis im Gesetzgebungsverfahren im Ergebnis nicht mit dem Demokratieprinzip in Form des Konsensprinzips zu vereinbaren.
...kommt mir (als Juristen) etwas komisch vor. Jedenfalls das deutsche Demokratieprinzip verlangt keinen Konsens. Und nachdem, was ich hier über Habermas Diskurstheorie lese, scheint diese eher Konsens zu verlangen, keine schlichte Mehrheit. Kann es sein, dass der Satz falschrum formuliert ist? --Simon Prima 19:29, 16. Apr. 2009 (CEST)
Das dachte ich auch. (nicht signierter Beitrag von 92.203.39.133 (Diskussion) 13:42, 24. Feb. 2013 (CET))
Zitate bequellen
Könnte jemand (am besten derjenige, der die Zitate hineingebracht hat) diese auch bequellen? Momentan ist das ja alles ganz schön, aber der Artikel ist eine große Zitatansammlung, ohne dass man wüsste, woher die stammen. --Usw. 00:43, 20. Mai 2009 (CEST)
- Das ist offensichtlich der Fall, weshalb ich solange ein Verweis – zum Ansporn – setze. --Karajanos (Diskussion) 09:13, 21. Jul. 2012 (CEST)
- Es dauert ja oft Jahre, aber ich denke, dass Erledigung eingetreten ist. Daher mal ex … --Stephan Klage (Diskussion) 10:43, 13. Apr. 2020 (CEST)