Diskussion:Drittes Buch Sozialgesetzbuch

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Der Artikel beschränkt sich fast ausschließlich auf die Wiedergabe des Inhaltsverzeichnisses des Gesetzes. Das wird m.E. den Qualitätsanforderungen einer elektronischen Ezyklopädie nicht gerecht. Bei anderen Büchern des Sozialgesetzbuches finden sich - bei aller Inhomogenität der Artikel - Beispiele, wie man es besser machen kann.Jottt 10:49, 1. Mai 2006 (CEST)


Kann man bitte etwas zur Geschichte des SGB III sagen? Was stand vor 1998 drin? 217.69.240.34 11:24, 23. Jan. 2007 (CET)

Vor dem 01.01.1998 war das im Arbeitsförderungsgetz geregelt, dass SGB III gab es nicht. Tobias1983 21:12, 6. Mär. 2007 (CET)

Verschiebung der Teilbücher

Die Teile des Sozialgesetzbuches heißen leider alle Erstes Buch Sozialgesetzbuch (beispiel), Zweites Buch Sozialgesetzbuch, etc. bis Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch. Daher sollten auch wir für die Lemmata besser den korrekten Namen verwenden. Jendefalls sind Namen wie Sozialgesetzbuch I oder Erstes Sozialgesetzbuch falsch und sollten daher nicht der Lemma-Name sein. Es gibt nämlich nur ein Sozialgesetzbuch und daher kein Zweites Sozialgesetzbuch oder Sozialgesetzbuch III. Allenfalls „Sozialgesetzbuch III.“ wäre möglich, allerdings müsste man begründen, warum man vom amtlichen Gebrauch abweicht.

Falls jemand dem zustimmen möchte oder einen Einwand hat, schreibe er dies bitte zentral hier hin, nicht in die Einzelartikel. Danke. -- Zartonk talk 20:58, 8. Nov. 2008 (CET)


Wenigstens die Gliederung

Muss der oben genannten Kritik von Jottt widersprechen: Das mag richtig sein, dass die Wiedergabe der Gliederung zu wenig ist. Das Wenige ist aber mehr als das Nichts, das jetzt drin steht. Deswegen plädiere ich für Wiedereinsetzung, wenn das möglich ist. Zur Lemma-Kritik von Zartonk: Richtig und xtrangig. Der Inhalt ist erstrangig. --Scharfsinn 15:21, 25. Mai 2010 (CEST)