Diskussion:Druckbehälter

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Was zählt zu den Druckbehältern?

Taucherflaschen sind transportabele Behälter und werden nicht zu den Druckbehältern zugerechnet. Druckluftbehälter sind z. b. Druckbehälter hinter Verdichern, pneumatische Sendebehälter, Ölabscheider an Schraubenverdichtern, Filter, Blaskanonen etc. Siehe auch Definition in der Einleitung. --Rasi57 20:58, 28. Nov. 2006 (CET)

Es gibt "Ortsfeste" und nicht "Ortsfeste" druckbehälter. Als die definition von oben gut wäre, dann sollte es an Bord von Schiffe oder Offshoreinseln keine Druckbehàlter geben!? --82.171.183.245 14:37, 16. Feb. 2007 (CET)
Laut die neuesten Europeische Gesetze werden auch Tennisbälle und Luftmatrazen zu Druckbehälter; was soll mann damit? --82.171.183.245 12:39, 26. Feb. 2007 (CET)
Laut Duden enthält obiger Satz mindestens 5 Fehler. Laut Europäischer Richtlinie 2014/68/EU ist er zudem sachlich falsch. Artikel 1; Geltungsbereich; (2) Diese Richtlinie gilt nicht für: o) Druckgeräte, die aus einer flexiblen Umhüllung bestehen, z. B. Luftreifen, Luftkissen, Spielbälle, aufblasbare Boote und andere ähnliche Druckgeräte; 64.47.214.68 11:09, 23. Feb. 2017 (CET)

Prüfanforderungen

Is gibt Druckbehälter die von den Behörden getestet werden sollen und es gibt Druckbehälter die nicht getested werden müssen. Unterschied ist meistens ob Gas oder Flüssigkeit in den Behälter sitzt. Mit Flüssigkeit (kein flüssiggas) sind die fast nie (von den Behörden) Testpflichtig, auch nicht als die Inhälte 500 liter und die Drücke 500 bar betragen. Mit Gas aber sind die bei schon geringem Druck und Inhalt Testpflichtig. Daher werden von Experten Behälter meistens nur Druckbehälter genannt, als die Testpflichtig sind also mit gas gefüllt, Die anderen werden meistens nicht als Druckbehälter betrachtet. --82.171.183.245 14:37, 16. Feb. 2007 (CET)

Dies ist nicht der Fall. Nach dem Vorläufer der Druckgeräterichtlinie der Druckbehälterverordnung waren auch Hebekissen (werden von der Feuerwehr benutzt) prüfpflichtig; dies ist mit der DGRL entfallen. --Rasi57 13:35, 26. Feb. 2007 (CET)

Ausnahme Druckbehälter für gasisolierte Schaltanlagen in Druckgeräterichtlinie 97/23/EG

Aus der Zur Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Absatz 3.12. des Europäischen Parlaments geht hervor, das Gehäuse für elektrische Hochspannungsbetriebsmittel wie Schaltgeräte, Steuer- und Regelgeräte, Transformatoren und umlaufende Maschinen nicht unter der Richtlinie über Druckgeräte 97/23/EG fallen. Präzise ausgedrückt bedeutet dass:

Gehäuse für elektrische Hochspannungsbetriebsmittel sind durch die PED nicht erfasst und dürfen nicht CE gekennzeichnet werden. Ein Nachweis eines CE Entwurfsprüfberichtes durch eine Benannte Stelle entfällt. Ein Prüfbericht über eine Abnahme durch eine Benannte Stelle entfällt. Ein Zertifikat (Bescheinigung) über die Konformität mit der Bauart nach Richtlinie 97/23/EG durch eine Benannte Stelle entfällt.

Detlef Zimmer, CH-8057 Zürich (nicht signierter Beitrag von 80.75.196.222 (Diskussion) 10:28, 2. Mär. 2012 (CET))

Autoklav

Wäre in diesem Artikel nicht ein Verweis auf Autoklav angebracht? --Reseka (Diskussion) 16:34, 31. Jan. 2017 (CET)