Diskussion:Durchgangsarzt

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Orthopäde?

In meiner Firma sind in der Liste der Durchgangsärzte auch Gefäßchirurgen und ein Giftnotruf verzeichnet - sowie Krankenhäuser. Wenn die Firma mit Chemie arbeitet - klingt es fast logisch, dass nicht nur orthopädische Notfälle möglich sind und daher auch Nichtorthopäden als Durchgangsarzt arbeiten können. Weiss jemand ob dies möglich ist Und: Soweit ich weiß kann ein Krankenhaus als Ersatz für einen Durchgangsarzt arbeiten - finde dies aber in dem Artikel nicht. Ist dies korrekt? --Peterpall (Diskussion) 09:13, 10. Feb. 2013 (CET)

Nein das stimmt nicht. In der Regel sind Durchgangsärzte Chirurgen. Orthopäden waren meist H-Ärzte, also für bestimmte Verletzungen zugelassene Ärzte, denen die Allgemeinärzte keine Verletzten vorstellen durften. Dieses Verfahren läuft aus. H-Ärzte können sich unter bestimmten Voraussetzungen als D-Ärzte bestätigen lassen.

An Krankenhäusern sind in der Regel Durchgangsärzte. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie verlegen. Auch gibt es Einschränkungen. Nur bestimmte Krankenhäuser dürfen alle Verletzungen behandeln. Seit 1.1.2013 ist das Verfahren sogar dreistufig. --Jo Oh (Diskussion) 09:42, 10. Feb. 2013 (CET)

Erstellung

Hallo, habe soeben eine komplett neue, umfangreiche Version eingestellt. Der Text entstand aus einem kleinen Vortrag zum Thema, den ich während meines Praktikums bei den Berufsgenossenschaften hielt. Kritik und Änderungsvorschläge (selbstverständlich) erwünscht. --Johann 13:47, 22. Mär 2006 (CET)

Forderung des D-Arzt-Verfahrens

"Patienten, die einen Arbeitsunfall erlitten haben, hierzu zählen auch Wegeunfälle, sollen von anderen Ärzten möglichst vor Aufnahme der Behandlung an einen D-Arzt überwiesen werden." Wer fordert das? --Anathema <°))))>< 20:10, 21. Jan 2005 (CET)

Die Berufsgenossenschaften als Träger der Unfallversicherung. --HaSee 20:18, 21. Jan 2005 (CET)
Es sollte im Artikel stehen. --Anathema <°))))>< 20:20, 21. Jan 2005 (CET)
Tut es nun tun. -- soebe 20:25, 21. Jan 2005 (CET)
P.S. ich finde es durchaus sinnvoll gleich zum D-Arzt zur Behandlung zu gehen. Das erspart einem doppeltes Wartezimmersitzen. Aber gut, hast schon recht sollte jeder selbst entscheiden. Nur wie oft hat ein Normalbürger schon einen Arbeitsunfall?
Es geht nicht drum was ich oder du findet, d.h. es geht hier nicht um Meinungen. Es ist ein enzyklopädischer Artikel und da sollte nur gesichertes Wissen drin stehen. Ist irgendjemand in der Lage den schwammigen Begriff "möglichst" etwas genauer aufzuschlüsseln? Was *genau* wird von wem und auf welcher Grundlage gefordert? --Anathema <°))))>< 20:30, 21. Jan 2005 (CET)
siehe hier.
Aha, dachte ichs mir doch. Dort steht nichts von "möglichst", sondern das hört sich nach einer Verpflichtung an. Leider steht dort auch nicht aufgrund welcher für wen geltenden Vorschrift das so ist. :-( --Anathema <°))))>< 20:42, 21. Jan 2005 (CET)
Wenn Du so sehr daran interessiert bist und selbst recherchiert hast, warum änderst Du es dann nicht selber, statt denen, die am Artikel arbeiten nach jeder Änderung anklagend ihre Fehler vorzuwerfen? Oder bist Du zu fein dafür?
Hat er ja auch gemacht. Ist schon ok, ich kann mit Kritik umgehen. -- soebe 21:02, 21. Jan 2005 (CET)
Das möglichst bezieht sich darauf, dass im Falle von schweren Verletzungen natürlich eine sofortige Behandlung erfolgen soll und erst nach Stabilisierung bzw. Erstversorgung des Verunfallten eine Überweisung zu einem D-Artz erfolgt. Es steht Dir selbstredend frei den Artikel entsprechend umzuformulieren... Ich bin kein Experte, sondern nur Patient und hab mich nur gewundert, dass es noch keinen Artikel zu diesem Thema gibt, daher hab ich ihn gestartet. Mögen die Experten ihn erweitern. Liebe Grüße -- soebe 20:45, 21. Jan 2005 (CET)
Ich bin auch kein Experte und deshalb möchte ich dort nicht einfach was reinschreiben, was ich nicht genau weiß. Drum schrieb ich ja auch ganz allgemein "irgendjemand ". Das war nicht an soebe gerichtet, sondern an "irgendjemand ", der das hier vielleicht liest und der sich besser mit dem Thema auskennt. Aber Fragen stellen, die im Artikel nicht beantwortet werden wird man ja wohl noch dürfen, oder anonymus? --Anathema <°))))>< 21:12, 21. Jan 2005 (CET)

Warum D-Arzt?

Warum es D-Ärzte gibt? Ich hab etwas im SGB 7 gesurft. Im § 34 steht in Abs. 1: (1) Die Unfallversicherungsträger haben alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig nach dem Versicherungsfall einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung und, soweit erforderlich, besondere unfallmedizinische oder Berufskrankheiten-Behandlung gewährleistet wird. Sie können zu diesem Zweck die von den Ärzten und Krankenhäusern zu erfüllenden Voraussetzungen im Hinblick auf die fachliche Befähigung, die sächliche und personelle Ausstattung sowie die zu übernehmenden Pflichten festlegen. Sie können daneben nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens besondere Verfahren für die Heilbehandlung vorsehen. Vielleicht hilft das weiter!? LG -- soebe 21:17, 21. Jan 2005 (CET)

Auf den § 34 SGB 7 verweisen jedenfalls die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die Teilnahme am Durchgangsarztverfahren (s. hier) -- soebe 21:31, 21. Jan 2005 (CET)

Bezeichnung

Der Durchgangsarzt heißt so nicht wegen seiner durchgängigen Dienstbereitschaft, sondern weil der Patient durch seine Praxis hindurchgehen muss. Bis vor wenigen Jahren bestand auch an Samstagen bis 12 Uhr eine Anwesenheitspflicht in der Praxis. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 07:02, 8. Aug. 2014 (CEST)

erledigtErledigt Danke Dr. Hartwig Raeder, Passage 1:1 so in Artikel übernommen. Eigenartig, dass das in dem Artikel bisher gefehlt hatte. --W like wiki (Diskussion) 23:35, 16. Mär. 2017 (CET)
Vielen Dank. Die Übernahme ist aber ohne Quelle verboten. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 06:05, 17. Mär. 2017 (CET)

Beteiligung?

Im Abschnitt "Grundlegendes" heißt es:

Die Beteiligung zum D-Arzt wird von den zuständigen Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erteilt. Mit der Beteiligung sind weitgehende Vollmachten, aber auch Verpflichtungen verbunden.

Ist das Wort Beteiligung hier der richtige Begriff? Klingt ziemlich seltsam. Auch die Kombination "Beteiligung zum" (oder "zu") habe ich noch nirgendwo finden können. Üblicherweise heißt es "Beteiligung an" (oder "am"), aber das passt ja dann gar nicht mehr.

Oder wird dieses Wort, das ja ansonsten die Teilhabe an einer Sache ausdrückt, in diesem Zusammenhang als "stehender Begriff" speziell so verwendet? Ansonsten hätte ich das eher "Bestätigung" oder "Zulassung" genannt., Gruß, --Dschanz → Blabla  16:49, 8. Jan. 2019 (CET)

Die Vertragsärzte werden an den Kassenarztverträgen beteiligt. Es ist also hier der Beitritt zu den berufsgenossenschaftlichen Kollektivverträgen gemeint. Du hast aber Recht, das Wort Beteiligung ist hier völlig falsch. Man wird D-Arzt durch Beitritt oder Teilnahme an den entsprechenden Verträgen. Das passiert durch Unterschriften als einseitigen Willenserklärungen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 17:16, 8. Jan. 2019 (CET)

Warum wird nicht erklärt, was mit "Durchgang" gemeint ist?

ein sehr ausführlicher Artikel, aber warum ein Arzt so heißt, wird nicht erklärt. (nicht signierter Beitrag von 176.199.209.166 (Diskussion) 21:24, 4. Apr. 2022 (CEST))