Diskussion:Eberhard Weghorn
Parlamentsboykott von SPD und Grünen 1987
Im Artikel heißt es: „Dieser Boykott kam in der Öffentlichkeit so schlecht an, dass das Gesetz auf der Folgesitzung passieren konnte.“ Aus den entscheidenden Plenarprotokollen des Hessischen Landtags geht jedoch eindeutig hervor, dass das so nicht richtig ist. Vielmehr war es wie folgt:
Der Parlamentsboykott der Oppositionsfraktionen SPD und Grüne führte dazu, dass die Landtagssitzungen vom 20. und 21. Mai 1987 (7. und 8. Sitzung der 12. WP) aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit sofort nach Eröffnung wieder geschlossen werden mussten. Die dort jeweils vorgesehene 3. Lesung des sogenannten Schulfreiheitsgesetzes konnte somit nicht stattfinden. In der 9. Sitzung vom 26. Mai 1987 fand dann zwar die Debatte zur 3. Lesung statt, nach einer Sitzungsunterbrechung nahmen SPD und Grüne jedoch wiederum nicht an der entscheidenden Schlussabstimmung teil, d.h. auch diese erbrachte aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit kein Ergebnis. Erst am Folgetag, d.h. in der 10. Sitzung vom 27. Mai 1987, konnte das Gesetz nach erneuten Verhandlungen zwischen Oppositions- und Regierungsfraktionen schließlich mit Stimmenmehrheit passieren.
Ich habe den Artikel entsprechend korrigiert.
--Bernd Zander (Diskussion) 18:04, 28. Mär. 2020 (CET)