Diskussion:Echter Hausschwamm

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Widersprüche

Anfangs wird erklärt, die Behauptung sei nicht belegt, wonach der Pilz selbständig Wasser an trockene Stellen transportieren könne, um dann auch dort wachsen zu können. Ein paar Absätze weiter wird ebendies aber wiederholt an mindestens an zwei Stellen als Tatsache hingestellt. Diese Inkonsistenz sollte von fachkundigen Leuten dringend abgestellt werden. Wenn es nicht belegt ist, gehören diese Behauptungen m.E. nach entweder ganz rausgeworfen oder sollten eben als nicht belegte Befürchtung einiger Leute gekennzeichnet werden. (nicht signierter Beitrag von 87.164.103.132 (Diskussion) 16:03, 1. Jun. 2012 (CEST))

Urheberrechte?

Der Artikel ist zu einem grossen Teil wortgleich zu [1] --Flatfish89 22:39, 21. Nov. 2008 (CET)

Rückschnitt

Aus dem Artikel hierher verschoben, bitte NPOV beachten und gegebenenfalls Belege bringen:

Es gibt gegen den Echten Hausschwamm kein "tötendes" Mittel! Das DIBt-Berlin spricht seit Jahren von Schwammsperrmitteln, d.h. das Gift muss vor dem Schwamm vorhanden sein. Die DIN 68 800 Teil 4 ist bauordnungsrechtlich nicht eingeführt, offensichtlich aus gutem Grund. Die chemische Industrie nutzt Mittel, welche seit 1900 bekannt und verachtet sind! Richtig ist es, alles "gesund" zu schneiden oder zurückzubauen! Nachfolgende Giftbezeichnungen gehören verboten, da unwirksam und menschheitsgefährdend!-- IP

Simplicius

Auf Basis von praktischer Erfahrung ist es üblich, den Gesundschnitt bis auf mindestens 5m von der letzten optischen Fundstelle auszudehnen, der 1m im Artikel ist daher äußerst fragwürdig. -- 23:16, 7. Mär 2005 84.188.144.192


Mit Verlaub, obige Aussage ist grober Unfug. Bei einem Rückschnitt um 5 m (!) - wieviel soll denn da noch übrig bleiben? In üblichen Holzkonstruktionen sind die meisten Konstruktionshölzer nicht wesentlich länger als 5 m. Dieser Vorschlag käme demzufolge einem Totalabriss der Holzkonstruktion gleich!

Laut DIN 68800 Teil 4, Abschnitt 4.2.1, sowie WTA-Merkblatt "Der Echte Hausschwamm" ist ein Rückschnitt um mindestens einen Meter über den sichtbaren Befall hinaus erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen, wenn sonst statische Probleme auftreten, kann der Rückschnitt auch auf einen halben Meter reduziert werden. Vom Hausschwamm durchwachsene Füllmaterialien, Schüttungen und Putz sind 1,5 m über den sichtbaren Befall hinaus zu entfernen. --Mätes 12:34, 27. Jul 2005 (CEST)

Die ursprüngliche Fassung, an der ich unwissend, aber bemüht, mitgearbeitet habe, enthielt auch nicht 5 m, sondern 1 m (Beleg). Mir wäre eine sachliche Weiterentwicklung des Textes sehr recht. Ich verstehe aber auch die Position, dass jemand sagt, es sei besser, mehr Rückschnitt und Ausräumung vorzunehmen, als allein auf fragwürdige Chemikalien zu setzen. -- Simplicius 13:29, 27. Jul 2005 (CEST)
Grundsätzlich halte ich den Gedanken, nicht mehr chemische Mittel als unbedingt notwendig einzusetzen, für absolut richtig. 'Rückschnitt' und 'Chemieeinsatz' sind jedoch keine Dinge, die sich als Alternativen gegenüberstehen, sondern beide Maßnahmen sind bei einer konventionellen Schwammbehandlung nach DIN/WTA weitgehend unerlässlich, sofern Holz und Mauerwerk befallen sind. Der Rückschnitt betrifft die Holzbauteile, während Schwammsperrmittel nur am/im Mauerwerk eingesetzt werden. Wie der Name schon sagt, werden mit dem Schwammsperrmittel Barrieren um den Befallsbereich herum angelegt, durch die der Pilz nicht hindurchwachsen kann.
(Als Alternative zur chemischen Mauerwerksbehandlung gibt es natürlich auch die Möglichkeit, sämtliche befallenen Bauteile, also auch durchwachsenes Mauerwerk, abzubrechen und neu aufzubauen, was aber in vielen Fällen hinsichtlich Aufwand/Nutzen völlig unverhältnismäßig wäre. Außerdem sind ja oft historisch wertvolle bzw. denkmalgeschützte Bauten betroffen, insbesondere hier sind dann möglichst substanzschonende Verfahren zu verwenden!) Eine alternative, substanzschonende Behandlungsmethode, die in den letzten Jahren vor allem im Denkmalbereich zunehmend angewandt wird, ist die Wärmebehandlung. Dazu will ich bei Gelegenheit mal ein paar Erläuterungen in den Artikel einfügen.
Es sei noch erwähnt, dass auch laut DIN 68800 dem vorbeugenden baulichen Holzschutz (nach Teil 2 der DIN) Vorrang gegenüber dem chemischen Holzschutz (nach Teil 3 der DIN) einzuräumen ist. Dies ist auch sinnvoll, denn damit hat man die Möglichkeit, bei den Ursachen anzusetzen. Wo Holz ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt ist, haben holzzerstörende Pilze keine Lebensgrundlage. --Mätes 13:00, 28. Jul 2005 (CEST)
Hat der Schwamm von irgendwoher (und sei dies 2 m unter dem Fundament) Feuchtigkeit, wächst er auch durch Mauern und Beton durch, um von unten Wasser zu holen und oben an die Nahrung "Holz" zu kommen. In diesem Fall ist es auch möglich, daß der konstruktive Holzschutz den Befall nicht verhindert. Dieser Pilz ist chemisch nicht bekämpfbar, es gibt kein bekanntes Gift, das ihn tötet. Man kann nur weitere Verbreitung verhindern. Zerstören kann man ihn nur mit Feuer. --Ralf 18:37, 7. Okt 2006 (CEST)

Abbildungen

Fotos wären gut. -- Simplicius 01:21, 20. Jan 2006 (CET)

Begriffssuche

Es erscheint sinnvoll zur besseren Begriffssuche des Laien nach diesem Artikel auch eine direkte Weiterleitung des Suchnamens: "Hausschwamm" auf den Suchnamen: "Echter Hausschwamm" zu installieren. --Parisek 14:44, 24. Nov. 2006 (CET)

Die Weiterleitung Hausschwamm besteht schon. --Of 15:11, 24. Nov. 2006 (CET)

Bekämpfung

In der Schweiz soll es nach "Eisenschink" und "Konrad Fischer" das Mittel "Hasil" zur Schwammbekämpfung geben, und es soll den SCHWEIZER BAUNORMEN Genüge tun. Das Mittel ist ungiftig und verkieselt die Myzelstränge, so daß der Pilz kein Wasser mehr ziehen kann und abstirbt. Da ich leider nicht fündig geworden bin, was die Schweizer Baunorm betrifft, wäre es für mich sehr interessant zu erfahren, ob die Aussage wahr ist. Zumal es das Mittelchen auch hier (unter anderem Namen) gibt - es wäre eine echte Hilfe gerade für den geplagten und unter ständiger Finanznot leidenden privaten Häuslebauer (für öffentliche Hand eher unwichtig, da kommt es ja auf einen 100.000er mehr nicht d'rauf an, habe ich den Eindruck). Könnte sich da vielleicht ein Administrator schlau machen? Danke, gesundes Neues Jahr !!

Ich werde mich mal umsehen. Aber nachdem nichtmal Flußsäure und Königswasser dem Pilz was anhaben können, bezweifle ich die Wirksamkeit eines ungiftigen Mittels. --RalfRBerlin09 23:01, 21. Nov. 2008 (CET)
Das Problem mit chemischen Mitteln zur Schwammbekämpfung innerhalb des Holzes liegt in der Schwierigkeit das Holz durchgehend mit solch einem Mittel zu penetrieren. Vor dieser Schwierigkeit stehen alle chemischen Mittel, seien sie auf Basis von Boraten, Silikaten, Epoxidharzen etc. Selbst im Kesseldruckverfahren oder auch Vakuumverfahren dauert es Wochen bis solche Mittel das Holz vollkommen durchdrungen habe. Dieses vollkommene Durchdringen des Holzes ist aber die Vorrausetzung für eine wirkliche lückenlose Bekämpfung von Hausfäulepilzen mit chemischen Mitteln innerhalb des Holzes. Daher ist bis heute nach Norm und Sachverstand in den meisten Fällen der gründliche Rückschnitt des Holzes die einzige nachhaltige (und wirtschaftlichste) Methode der Bekämpfung.
Die Ausnahmen bestehen in der Möglichkeit einer gründlichen thermischen Bekämpfung, hierbei sind allerdings hohe qualitative Hürden gesetzt. Auch in der überarbeiteten Fassung der DIN 68800 Teil 4 wird diese Möglichkeit künftig nicht als Regelverfahren aufgenommen werden. Allerdings werden basierend auf einen entsprechenden Abschlussbericht der DGfH in der neuen Norm künftig deutliche Hinweise auf dieses Sonderverfahren gegeben.
Der oft propagierte Verweis auf die Möglichkeit der anhaltende Trocknung des Holzbauteils als alleinige Bekämpfungsstrategie, entbehrt nicht einer gewissen Risikobereitschaft. Da ein Gebäudeklima sich aus einer über Jahre hinweg nur schwer konstant steuerbaren Vielzahl mikroklimatischer Klimabedingungen der einzelnen (und hier besonders der verbauten und außenwandnahen) Bauelemente zusammensetzt, wäre mir als Bauherr und auch als Ratgeber das "Restrisko" doch zu groß. --Parisek 19:34, 5. Dez. 2008 (CET)
Gibt es denn überhaupt ein Mittel, das den Pilz (wenn auch nur unter Laborbedingungen) abtötet? Mir ist nur Feuer bekannt. Alles andere hemmt doch nur das Wachstum. Wenn wieder gute Lebensbedingungen herrschen, dann wächst er lustig weiter. Und das auch gerne nach Jahrzehnten. --Marcela Miniauge.gif 00:16, 17. Mär. 2009 (CET)
Gibt es durchaus, nicht nur im Labor. Dass man ihn nur mit Feuer kaputtkriegen kann, stimmt nicht. Beispielsweise ist die Begasung mit Brommethan, das bis 2006 regulär zur Insektenbekämpfung eingesetzt wurde, auch wirksam gegen den Echten Hausschwamm. Nicht nur wachstumshemmend, sondern es tötet den Pilz ab. Seit 2006 ist die Verwendung zwar prinzipiell verboten, aber in gut begründeten Einzelfällen, z. B. an hochwertigen Baudenkmalen, sind nach meiner Kenntnis noch Ausnahmen möglich.
Abgesehen davon besteht die Möglichkeit der Wärmebehandlung. Der Echte Hausschwamm ist im Vergleich zu anderen holzzerstörenden Pilzen ziemlich wärmeempfindlich, bei Temperaturen um 60°C stirbt der Pilz ab. In Deutschland wird diese Möglichkeit im Wesentlichen nur als Sonderverfahren für denkmalgeschützte Objekte eingesetzt. Soweit ich weiß ist die Schwammbekämpfung mit Wärme in Dänemark aber stark etabliert.
Das Abflammen der Wandoberflächen mit Feuer, wie es im WTA-Merkblatt gefordert ist, dient im Übrigen weniger der eigentlichen Schwammbekämpfung, sondern eher der Feststellung der tatsächlichen Befallsausbreitung (durch das Aufglimmen der Myzelreste). Gruß, -- Mätes 20:32, 17. Mär. 2009 (CET)
Ah danke, war mir neu. Könnte man das nicht auch irgendwie in den Artikel einbauen? --Marcela Miniauge.gif 20:36, 17. Mär. 2009 (CET)
Prinzipiell gerne. Ich weiß nur im Moment noch nicht, wann ich dazu komme, die entsprechenden Belege zusammenzusuchen. -- Mätes 20:50, 17. Mär. 2009 (CET)

Kritik der üblichen Bekämpfungsmethoden

Da ich keine eigenen Fachkenntnisse habe, beziehe ich mich hier auf einen ausführlichen Beitrag Der Hausschwamm – Mythos und Wahrheit von Dr. Ingo Nuss in der Zeitschrift Der Bausachverständige 6, 2009, S. 10 - 16. http://www.jatiproducts.de/Presse/Fachartikel/Hausschwamm.pdf

Nuss ist Mykologe und ö.b.u.v. SV für Hausschwamm und Schimmelpilze. Er vertritt in seinem Aufsatz die Auffassung, dass die erfolgreiche Bekämpfung des Hausschwamms grundsätzlich ohne Einsatz der von u. a. DIN 68800 Teil 4 empfohlenen Mittel von Giften, übermäßigem Entfernen von Holzsubstanz (erst recht von Mauerwerk) möglich ist, indem man dem Pilz die Lebensgrundlage entzieht.

Für mich ist die Darstellung rundum schlüssig. Vielleicht mögt Ihr auch mal einen Blick darauf werden und hier einen Kommentar abgeben. Gruß --Immofried 13:18, 23. Nov. 2010 (CET)

Damit bringt man den Pilz zum Einschlafen, das ist keine Bekämpfung. --Marcela Miniauge2.gif 13:22, 23. Nov. 2010 (CET)

Bibelzitat

Kann jemand nachweisen, dass da wirklich der Hausschwamm gemeint ist, d.h. gibt es Literaturstelle, die diesen Text als Hausschwamm analysiert hat ? --Hagen Graebner 18:29, 15. Jan. 2011 (CET)

Ob es belegt ist, dass es sich da um Hausschwamm handelt, weiß ich nicht. Aber auch, wenn es sachlich zutrifft, scheint mir diese Ergänzung an dieser Stelle wenig passend und räumlich zu gewichtig zu sein. --Immofried 23:02, 16. Jan. 2011 (CET)
Wenn es denn belegt wäre, daß damit der Hausschwamm gemeint war, taugt es allenfalls dazu, zu beweisen, daß es den Pilz 2000 Jahre gibt. Das jedoch halte ich für selbstverständlich und nicht der Rede wert. Ich meine, der Absatz kann ersatzlos entfallen. --Marcela Miniauge2.gif 08:47, 17. Jan. 2011 (CET)

Natürliches Vorkommen

Im Artikel wird der Pilz ausschliesslich als Gebäudeschädling beschrieben. Ich vermute aber, dass er auch in der Natur vorkommt. Wenn ja wo? Ist er in Mitteleuropa heimisch oder wurde er aus anderen Erdregionen eingeschleppt? Es wäre interessant, dazu etwas zu erfahren.

YoshiDragon (Diskussion) 15:21, 1. Okt. 2015 (CEST)


Aussage ohne Beleg ist bloße irreführende Behauptung

Der Satz "Die Bekämpfung ist zwingend durch ein autorisiertes Fachunternehmen (Sachkundige) durchzuführen." harrt eines Beleges der Gesetzeskraft besitzt! Denn nur der Gesetzgeber kann die Eigentümer zu einer bestimmten Vorgehensweise zwingen. Sollte ein solcher gesetzlicher Zwang nicht vorliegen (die entsprechende Vorschrift sollte hier eineindeutig bezeichnet sein!) ist er als einseitig interessengesteuerter und damit unlauterer Wettbewerb und Betrug am Kunden einzustufen - da hört der Spaß langsam auf, liebe Wikipedianer! Ich will nicht hoffen, daß Wikipedia politische und wirtschaftliche Manipulationen zum Ziel hat! Da stünde dann schon mal eine Branchenklage an ... Die rechtliche Organisationsform der Wikipedia ist ohnehin stark kritikwürdig, da käme wohl einiges zusammen ... Bitte dringend überarbeiten ... Hella (nicht signierter Beitrag von 80.132.71.19 (Diskussion) 09:08, 15. Jan. 2016 (CET))