Diskussion:Edmund Kesting

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Mal- und Ausstellungsverbot

Kesting ist 1933 nicht mit "Mal- und Ausstellungsverbot" belegt worden. Er stellte z.B. in der Kunstausstellung 1936 des Sächsischen Kunstvereins zwei Aquarelle und ein Ölbild aus. (nicht signierter Beitrag von 194.49.19.161 (Diskussion) 2. Jul. 2008, 15:31)

Danke für den Hinweis, Wer war wer meint zwar das Verbot bereits 1933 zu sehen, das Deutsche Historische Museum sieht es jedoch erst 1936, was mit deiner Angabe hinkommt. Da der Artikeltext insgesamt recht nahe an der Vorlage des DHM ist, habe ich diese Angabe entsprechend angepasst. --32X 16:21, 24. Apr. 2013 (CEST)