Diskussion:Ehrenmitglied
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hi, Falls dies jemand liest der davon Ahnung hat: ich wäre an der rechtlichen seite interessiert (z.b. kann man sich dagegen wehren Ehrenmitglied zu sein? Kann man das auch nach seinem Tod werden (ohne zustimmung)? Gibt es dafür irgenteine Rechtsgrundlage?) Danke!-- 141.84.69.20 00:49, 24. Mai 2011 (CEST)