Diskussion:Ehrenstrafe

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Die Bezeichnung Schandkorn ist mir nicht geläufig. Könnte das jemand erklären oder gar einen Artikel beisteuern?--Mario todte 12:19, 25. Feb 2006 (CET)

War lediglich ein Tippfehler, sollte Schandkorb heißen. --Hejkal @ 14:06, 25. Feb 2006 (CET)

Besten Dank. Damit habe ich schon eher eine Vorstellung.--Mario todte 12:46, 27. Feb 2006 (CET)

Definition

Es fehlt eine generelle Definition oder Erklärung des Begriffs. Der Artikel beginnt mit der Angabe wann die Ehrenstrafen verhängt wurden. --Itu 19:31, 26. Okt. 2009 (CET)

WP:Sei mutig --Martina Nolte Disk. 23:33, 26. Okt. 2009 (CET)
Ich weiss leider nicht wie die richtige/eine gute Definition lauten muss. Ich kann erst mal nur auf das Manko* hinweisen. Bin kein Fachmann hier ;) --Itu 23:52, 26. Okt. 2009 (CET) (* Oh Gott, gleich noch einen ganz schlimmen Patienten entdeckt.....)

Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz

In letzter Zeit wird auch in deutschen Medien diskutiert, ob öffentlich entehrende Strafen nicht wieder eingeführt werden sollten (siehe etwa die Ausgaben der deutschsprachigen Legal-Tribune-Online von heutigen 22.11.2013 und vom 27.11.2012). Dabei wird behauptet, die USA seien eine freiheitliche Demokratie und ein Rechtsstaat, und dort gäbe es solche Strafen schließlich auch. Das entehrende Strafen eine gängige Praxis unter der nationalsozialistischen Terror- und Gewaltherrschaft waren, wird dagegen nicht erwähnt, sondern vielmehr geflissentlich ignoriert. An die Fotographien, von von der Gestapo oder der SS oder der SA verhafteten Frauen, die in aller Öffentlichkeit mit einem entehrenden Schild um den Hals (mit Texten wie etwa: "Ich bin im Ort das größte Schwein, ich lass mich nur mit ... ein".) und unter Schandrufen über die deutschen Straßen getrieben wurden, spricht heute kaum noch jemand. Die Väter unseres Grundgesetzes wollten, daß sich so etwas nie wieder wiederholt. Dementsprechend lautet Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu wahren und zu schützen ist die Pflicht aller staatlichen Gewalt." Wer das nicht will, der ist schlicht und einfach verfassungsfeindlich. Und Verfassungsfeindlichkeit wird nicht etwa gerechtfertigt, bloß weil es in den USA Menschen gibt, die ähnlich denken oder handeln. Schließlich gab es in den USA auch den Ku-Klux-Klan, und den kann man ja wohl auch nicht als vorbildlich für uns beschreiben, bloß weil er US-amerikanisch ist. Auch andere US-amerikanische Praktiken, wie etwa das Gefangenlager Guantanamo oder das Folter-Gefängis Abu-Grheid oder das Waterboarding sowie extralegale (ohne Gerichtsverfahren angeordnete) Tötungen von Menschen wären für uns nicht vorbildlich und nicht rechtens und nicht verfassungsgemäß. Unser Rechtsstaat und unsere Verfassung können und dürfen nicht einfach mit dem Argument ausgehebelt werden "die Amerikaner tuen es ja schließlich auch". Die Amerikaner haben schließlich nach ihrer Unabhängigkeitserklärung und nach der Verabschiedung ihrer Verfassung und der Begründung ihres sogenannten "Rechtsstaates" auch Völkermord an den nordamerikanischen Indianern begangen, haben als Kolonialmacht auf den Phillipinen Millionen Menschen ermordet, haben Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki abgeworfen, waren mitverantwortlich für den Luftterror gegen die deutsche Zivilbevölkerung, waren mitverantwortlich für die Rheinwiesenlager, haben in Vietnam Millionen Menschen getötet, und militärische Interventionen und blutige Staatsstreiche rund um die Welt begangen und inszeniert, und die Unterdrückung und Verfolgung und Ermordung und das Verschwindenlassen von Oppositionellen in aller Welt (insbesondere in Latainamerika) befördert. Der Umstand, daß die USA irgendetwas praktizieren, kann und darf also nicht rechtfertigen, deshalb unser Grundgesetz und die Grundrechte und die Menschenwürde außer Kraft zu setzen. Mittels Schauprozessen oder Ehrenstrafen Menschen "umzuerziehen" war und ist vor allen Dingen eine Sache von Menschenverachtenden Regimen, wie dem nationalsozialistischen Deutschland, der stalinistischen Sowjetunion, dem maoistischen China, dem stalinistischen Nordkorea, oder der hysterischen und paranoiden und fanatischen und hasserfüllten und machtgeilen und blutgierigen (und mit Unterstützung der USA mächtig gewordenen) rothen Khmer unter Pol-Pott in Kambodscha. Daß in Teilen von Indonesien fanatische Islamisten solche Mitmenschen öffentlich bestrafen und demütigen, von denen sie glauben daß sie gegen die Gesetz verstoßen hätten, macht die Sache auch nicht besser. Es ist vielmehr wohl mehr zu fürchten von Leuten, die mit solchen Methoden ihre Mitmenschen "erziehen" oder "verbessern" wollen, als von den Menschen, welche sich nicht immer an alle jeweils lokal dominierenden Moralvorstellungen und Vorschriften und Gesetze halten. Umerziehungslager wie in China oder Nordkorea, oder wie in den USA (wo sie "boot-camps" genannt werden), widersprechen im Übrigen auch jedem freiheitlichen (und im übrigen wohl auch dem christlichen) Menschenbild.--87.155.46.208 16:46, 22. Nov. 2013 (CET)

Fehlerhafte Quelle

Die Quelle existiert nicht mehr.

--84.112.44.188 22:30, 7. Jul. 2014 (CEST)

Bekanntgabe der Verurteilung

Bei einigen Delikten -- z. B. im Urheberrecht -- kann in der Bundesrepublik das Gericht die Bekanntmachung der Verurteilung auf Kosten des Verurteilten anordnen. Ist das auch eine Ehrenstrafe? --84.174.27.69 09:47, 16. Mai 2017 (CEST)

"In jüngster Zeit"

Im Artikel steht, Ehrenstrafen seien "in jüngster Zeit" in den USA wiedereingeführt worden. Können wir das etwas genauer schreiben? Wann genau ist "in jüngster Zeit"? 178.3.97.130 11:23, 6. Aug. 2019 (CEST)