Diskussion:Eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»

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Worum gehts konkret?

Von den nichtschweizerischen Lesern wäre vielleicht der eine oder andere daran interessiert, in welcher Weise zur Zeit Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren benachteilgt werden, sowie – als Nichtschweizer weiß ich auch das nicht – wieso dafür eine Verfassungsänderung notwendig ist. (In Deutschland könnte man gegen das Gesetz klagen, wenn es die allgemeine Gleichheit verletzt und muss nicht in die Verfassung ausdrücklich hineinschreiben, dass die Gleichheit auch für Ehepaare gilt.) --Lantani (Diskussion) 14:23, 10. Apr. 2019 (CEST)

+ 1, hab mir beim Durchlesen gerade genau dasselbe gedacht und wollte hier mal anfragen. Insbesondere verwundert mich der Passus, dass in der Schweiz die Ehe benachteiligt wird, wenn man das in Vergleich zum deutschen Grundgesetz setzt.--Carolus requiescat (Diskussion) 17:22, 10. Apr. 2019 (CEST)
Heiratsstrafe jetzt in der Einleitung verlinkt. --Filzstift (Diskussion) 18:47, 10. Apr. 2019 (CEST)
Das Gesetz verletzt doch die allgemeine Gleichheit nicht. Alle Ehepaare werden gleich behandelt. Und es geht davon aus, dass in einer Ehe weniger Kosten für die beiden Leute anfallen als bei zwei Haushalten und/oder unabhängigerer Lebensführung. Das ist legitim. --188.62.52.21 21:35, 10. Apr. 2019 (CEST)