Diskussion:Eidgenössische Volksinitiative «Volkswahl des Bundesrates»

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"Die angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten sei garantiert"

Ich stelle hier die wiederholte Löschung der Nennung eines der vom Initiativkomitee vorgetragenen Gründe zur Diskussion. Diese ist m.E. aus mehreren Gründen verfehlt.
Es handelt sich dabei um eine politische Behauptung. Ob sie wahr oder auch nur glaubhaft ist, haben nicht wir zu beurteilen. Ansonsten müssten wir auch die Glaubhaftigkeit der anderen Pro- und Kontra- Argumente prüfen. Damit würden wir aber unsere eigene politische Meinung einfliessen lassen, was den Artikel nicht mehr neutral machen würde, und verbotene Theoriefindung darstellen würde. Um das zu vermeiden, müssen wir die von beiden Seiten vorgebrachten wesentlichen Argumente wertungsfrei wiedergeben.
Abgesehen davon ist es eine Frage der (politischen) Einschätzung, ob die von der Initiative vorgeschlagene Formel (mindestens 2 Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Deutschschweiz) eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten garantiert. Das kommt nämlich darauf an, was man für "angemessen" hält, und darüber kann man in guten Treuen unterschiedlicher Meinung sein. Und diese Meinung zur Grundlage der Artikelarbeit zu machen ist, wie gesagt, Theoriefindung. Sandstein (Diskussion) 18:45, 8. Apr. 2013 (CEST)

Volksabstimmung vom 9. Juni 2013

Am gleichen Tage gab es, nicht ungewöhnlich, mehrere Abstimmungen. Ein kurzer Hinweis auf die Asylgesetzrevision wäre hier wohl angebracht. Siehe Asylrecht (Schweiz). --Haigst-Mann (Diskussion) 12:01, 10. Jun. 2013 (CEST)

Es war auch sonntags für einige Stunden ein Link auf einen Artikel zu diesem Umstand (recht dünn, hätte ausgebaut gehört), "In den Nachrichten". Hat wohl jemandem nicht gefallen... (nicht signierter Beitrag von Eisebär (Diskussion | Beiträge) 14:26, 10. Jun. 2013 (CEST))

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 19:30, 2. Feb. 2016 (CET)