Diskussion:Eigenkirche

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Dieser Artikel ist wohl von einem (katholischen) Kleriker verfasst worden. Er verkennt völlig die herausgehobene Stellung des Königs bzw. des Herzogs und der Grafen als "Kirchenherren" in der "früh-deutschen" Gesellschaftsordnung. So wurden alle Könige und wahrscheinlich auch die Herzöge vor der Krönung zu Bischöfen geweiht. Hier von "Laien" zu reden, beweist die heutige eindimensionale theologische Sichtweise. --Ekkehart Baals (Diskussion) 11:04, 2. Okt. 2012 (CEST)

Dein Satz So wurden alle Könige und wahrscheinlich auch die Herzöge vor der Krönung zu Bischöfen geweiht. ist, falls kein Verschreiber vorliegt, blanker Unsinn; weder Könige noch Herzöge bekamen je irgendwelche geistlichen Weihen verliehen (schon gar keine Bischofsweihen) und blieben (im kirchenrechtlichen Sinne) Laien, unbeschadet der wachsenden Sakralität des Königtums. Meintest Du vielleicht, daß Bischöfe seit dem Frühmittelalter eine zunehmend herausgehobene Rolle im Krönungszeremoniell hatten?
Zum Überarbeitungsbaustein (dessen Einfügung sehr mangelhaft begründet ist): Der Artikel läßt sich sicher noch deutlich ausbauen (wenngleich sicher nicht anhand ahistorischer Betrachtungsweisen) und referenzieren, analog der Bedeutung des Eigenkirchenwesens zumal in der Karolinger- und Ottonenzeit; der grobe "große Bogen" ist aber gespannt und für WP-Verhältnisse auch ohne gröbere Fehler, so daß eher Erweiterungs- und Präzisierungs- denn grundsätzlicher Überarbeitungsbedarf besteht.
Die als Ausgangspunkt grundlegende Fachliteratur (nämlich die Werke von Ulrich Stutz, auf den der Begriff Eigenkirche in der Forschung zurückgeht), und der Überblicksartikel von Peter Landau in der TRE (über DBIS online verfügbar) ist genannt; daneben wäre auch Rudolf Schieffer, Artikel Eigenkirche(nwesen) im Lexikon des Mittelalters (Band 3/1983, Sp. 1705-1708) heranzuziehen, damit bekommt man den wesentlichen Überblick geliefert. Zu den neueren Forschungen seither der Überblicksartikel von Enno Bünz, Eigenkirche, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2. neubearbeitete Auflage, Band 2/2008, Sp. 1267-1269; das wäre für eine Abrundung des WP-Artikels m.E. völlig ausreichend, zumal dort auch die Fachtermini (inklusive der Abgrenzung von "Laien" zu Trägern geistlicher Weihen) wissenschaftlich korrekt verwendet sind.
En detail eingegangen werden sollte m.E. mit kurzen Sätzen auf die Eigenkirchengesetzgebung Karls des Großen (794/810 in Kapitularien; die entsprechenden Stellen hat schon Stutz ausgewertet) und die Ergänzungen Ludwigs des Frommen 819/20 (auch bei Stutz), sowie auf die Forschungskontroverse über den Ursprung des Eigenkirchenwesens (dabei sind Stutz' Thesen inzwischen teils überholt, vgl Landau und Bünz). Gruß, --bvo66 (Diskussion) 03:18, 9. Okt. 2012 (CEST)
Auch wenn So wurden alle Könige und wahrscheinlich auch die Herzöge vor der Krönung zu Bischöfen geweiht. in der Tat blanker Unsinn ist; ob weder Könige noch Herzöge bekamen je irgendwelche geistlichen Weihen verliehen so stimmt? Im wörtlichen Sinn sowieso nicht, die Königsweihe ist eine geistliche Weihe, wenn auch keine der "kirchlichen Weihen" im üblichen Sinn (und kein Sakrament). Auch war in einem Ausnahmefall einmal ein Kardinal, der auch geweihter Bischof gewesen sein dürfte, König von Portugal, weil seine in der Thronfolge vor ihm stehenden Verwandten alle ohne Nachkommen gestorben waren. - Und im intendierten Sinn? Ich bilde mir ein, einmal gehört oder gelesen zu haben, daß die römisch-deutschen (und byzantinischen?) Kaiser (nicht Könige, nicht Herzöge, auch nicht "Erwählte Kaiser") vor ihrer Kaiserkrönung tatsächlich zum Subdiakon geweiht wurden. (Gut, ist auch kein Sakrament, gehört aber jedenfalls offensichtlich zur üblichen Weihehierarchie.)--2001:A61:20DC:CC01:484E:3C64:8A2C:65EB 12:30, 26. Sep. 2017 (CEST)