Diskussion:Eigenschutz
Seelisch
Krankenpflege: Wer als Angehöriger über Jahre laufend im Notfall daneben ist, kann sich als ständiger Lebensretter schwer schützen. - Habe das mal so eingesetzt, weil sich weitere Angehörige gern davor drücken zu unterstützen etcetc. Schwere Behinderung über lange Zeit id Familie - Hochachtung vor der Mutter, die dem Kind ein Heim erspart. Obschon ihr der Psycho-Fachmann dazu rät - weil sie sich wohl nur so selbst schützen kann. Krankenpfleger wissen: die Tragweite des zu kleinen Eigenschutzes zeigt sich erst nach solcher schleichenden Belastung. Natürlich ist das heikel, wie bei einer Geburt vielleicht - wessen Wohl geht vor? Sieb 18:03, 11. Jun. 2008 (CEST)
- Ich hab den Satz rausgenommen. Die Formulierung ist unverständlich.-- UrLunkwill 00:26, 29. Nov. 2008 (CET)
Ich würde jedoch solche Aspekte einfügen wollen, weil helfende Berufe oftmals mit solchen Situationen zu tun haben, wo die Hilfen geleistet werden müssen, aber zugleich die Gefahr der Überforderung besteht. Langfristig wie BurnOut sind hier sicherlich nicht passend in diesem Artiekl, aber sehr wohl eben die Gefahren akuter seelischer, also psychischer Verletzungsgefahren wie Schock oder Traumata. Oder auch die eigenen Bedürfnisse nach Sicherheit und Gesundheit bzw. der Arbeitsschutz, der hinten angestellt wird/ werden soll/ muss, um den zu helfenden (Patienten, Klienten, Behinderten,...) Hilfeleistungen zukommen zu lassen, zu Lasten der Helfer bzw. zu Lasten deren psychischer oder körperlichen Unversehrtheit. Das sind sehr wohl wichtige Aspekte, die man hier auch einfügen sollte - wobei der Hinweis auf Begrenzung des Artiekls sicher wichtig ist. Im Rahmen von (psychischen) Arbeits-Belastungen ein schwer greifbarer Aspekt der helfenden Berufe. Stichwort schlagende Demenzpatienten, Gewalt durch verwirrte psychisch kranke Menschen, gewaltbereite Straftäter oder Schüler bei der Ausübung von Sozialarbeit, etc. Meines Erachtens ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit (professioneller) Hilfeleistung. Literatur dazu gibt es z.B. seitens der Berufsgenossenschaften. Vielleicht in einem eigenen Unterabschnitt, nachdem anfangs die wichtigsten Infos zur Ersten Hilfe gegeben wurden und dann weiter unten ausführen diese Aspekte ?
Eigenschutz
Es gibt auch anderen Eigenschutz. Den Eigenschutz von ganz normalen Personen, bezogen auf die eigene Sicherheit. Wenn bei Schichtende mehrere Frauen zusammen zum Parkplatz gehen, ist dies auch Eigenschutz. ich würde den Artikel gerne um diese Aspekte erweitern und damit das Sichtfeld etwas öffnen wollen. Also... im Prizip die Rettungskette nur noch als einen Teil des ganzen betrachten.
- Hallo Anonymus, die Idee an sich ist sicher überlegenswert. Fraglich ist jedoch, ob der Artikel dadurch nicht zu sehr ausufert. Momentan wird nur der Eigenschutz in Notfallsituationen behandelt. Der Gang zum Parkplatz ist primär kein Notfall. Wenn man alle diese Konstellationen aufführte, könntest Du alle menschlichen Handlungen zur Prävention von nicht gewollten Folgen aufnehmen (von der Hausratversicherung bis zur Duschhaube ;-) --rmk 16:47, 29. Nov. 2008 (CET)
HIlfreich, jedoch nicht im Artikel darzustellen
Eindeutige Warnzeichen von Verkehrshelfern zum Fremdschutz.
- Arme auf Schulterhöhe gekreuzt heißt Vollsperrung.
- Rechte Hand mit ungespreizten Fingern gereckt bedeutet: Kurzfristiges Anhalten.
- Arme von Kopf- auf Schulterhöhe senken bedeutet: Geschwindigkeit verringern (Stauende).
So wende ich es selber als Helfer an. JARU Postfach Feedback? 22:19, 23. Mär. 2011 (CET)
Eigenschutz, Eigensicherung
In den ersten beiden Sätzen werden die Begriffe voneinander abgegrenzt. Dann werden sie munter durcheinander geworfen.
"Die passive Absicherung durch geeignete Schutzkleidung nennt man Eigenschutz.
Eigenschutz bedeutet, in Notfallsituationen für Leib und Leben gefährliche Situationen zu erkennen und Vorkehrungen zu treffen, um auftretende Risiken zu minimieren."
Ist Eigenschutz nun passive Schutzkleidung oder aktives Erkennen von Situationen? Der gesamte Abschnitt verwirrt mehr, als daß er informiert. (nicht signierter Beitrag von 87.180.50.23 (Diskussion) 13:50, 17. Mai 2013 (CEST))
Nur in der Rettungskette
Hier wird Eigenschutz nur innerhalb der Rettungskette dargestellt. Den Eigenschutz gibt es in Österreich auch bei der Feuerwehr siehe hier -gibt es den in D nicht? --K@rl 20:01, 10. Apr. 2016 (CEST)
Eigenschutz (bzw. Eigensicherung) bei Nothilfe:
Wer Nothilfe, auch im Zusammenhang mit dem Recht auf Notwehr nach StgB relevant, leistet, also jemandem beisteht, der durch Gewalt bedroht wird, z.B. weil jemand von Tieren oder Personen angegriffen wird, muss zuerst die Bedrohung durch die angreifenden Tiere oder menschlichen Angreifer einschätzen oder abwehren, die für die helfen wollende Person selbst potentiell gefährlich sind. Ggf. ähnlich wie beim Artikel zu Eigensicherung, dort der Abschnitt Polizei. Diese Hilfssituationen treten in der Praxis häufiger im Zusammenhang mit Hilfeleistungen auf, gerade auch im Rettungsdienst oder in sonstigen Situationen, wo man Angriffe gegen andere sieht, denen man dann helfen muß. Hier gilt natürlich auch, dass der Eigenschutz bedeutet, nicht selbst direkt einzugreifen, sondern Hilfe herbeizuholen. Hoffe mal, das ist nicht bereits bei der Redundanzsituation diskutiert worden - jedenfalls aber fehlt mir beim Lesen der Artikel zu "Eingenschutz" und auch beim Artikel "Eigensicherung" ist es mir etwas zu speziell auf "Polizei" un "Militär" bezogen. Professionelle (zivile) Helfer kennen diese Problematik sicherlich nur allzu gut, aber auch wer bereits anderen auf der Strasse beistehen wollte, weiss wie schnell sich Gewalt gegen diejenigen richtet, die eingreifen wollen um zu helfen und plötzlich selbst bedroht oder angegriffen werden. Ich würde einen solchen Abschnitt einfügen wollen, um den Artiekl hier bzw. dort (Eigensicherung)zu erweitern !? Literatur dazu könnte hier z.B. polizeiliche, Bereich sportlicher Selbstverteidigung oder tierpflegerische verwendet werden (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:113C:2500:68F0:D691:25E8:D146 (Diskussion) 19:58, 15. Jul. 2020 (CEST))