Diskussion:Eigentum (Deutschland)
Laienfrage: Eigentum verpflichtet
$14 Abs.2 GG wird im Artikel natürlich erwähnt, findet in der ansonsten außerordentlich umfangreichen Beschreibung der anderen Absätze und Sätze dann aber keinerlei Erwähnung mehr. Als juristischer Laie würde mich mal interessieren - falls jemand mit mehr Hintergrund das kurz beantworten kann - woran liegt das? Ist der Abs. 2 mehr oder weniger verwaist, so eine art peinlicher Onkel des Grundgesetzes über den heute lieber niemand mehr reden will (weil er vielleicht so ein bisschen zu sozial riecht)? Oder gibt es Grundsatzurteile, die diesen Absatz mehr oder weniger ausgehebelt haben? So bei der reinen Lektüre des GG stellen sich ja sofort die Fragen: wozu genau verpflichtet Eigentum? Welche Bundesgesetze regeln diese Verpflichtungen im Detail? Vielen Dank im Voraus! --Himbeerkuchen (Diskussion) 13:34, 16. Aug. 2022 (CEST)
Besitz nun geschützt oder nicht?
Nach dem Studieren dieses Artikels frage ich mich nach wie vor, ist Besitz bzw. die Ausübung davon geschützt? Wenn der Polizist etwas sicherstellt, ist das Eigentum (i.Si.v. Art. 14 GG) nun betroffen oder nicht?
a) wenn gestohlen b) wenn ihm gehört c) wenn gefährlicher Gegenstand
Vielen Dank im Voraus (nicht signierter Beitrag von 89.13.121.98 (Diskussion) 17:50, 8. Jan. 2011 (CET))
Formalien: Überschriftenformatierung
Hat es einen bestimmten Grund, dass für die Überschriften zweiter Ordnung die Formatierung von Definitionslisten zweckentfremdet wurde? Bevor ich das korrigiere, wollte ich erst mal fragen, ob sachliche Gründe einer besseren Strukturierung entgegenstehen. --Fl.schmitt 09:45, 29. Jun. 2011 (CEST)
Abwehrrecht ? Meine Stellungnahme und komm
Also der Artikel 14 ist der am wenigsten verstandene Artikel überhaupt in der Verfassung, da einige Parteien soll, sie können daraus soziale Rechte der Allgemeinheit am Eigentum ableiten
Der Artikel gilt als Soll Regel und ist im übrigen m.E kein aktives Grundrecht, dass Dinge über die Maßen regelt
Die reine per Gesetz bestimmte Existenz des Eigentums reicht hier aus, alles andere kann der Eigentümer abwehren, so das Vorschriften eig auslaufen müssten
Leider hat der bekannte User wieder mal meine Ergänzungen teilweise gestrichen, was sozusagen noch schlimmer ist, als wenn man es ganz rausnimmt
Denn so wird nicbt begtiffen, was das Verfassungsgericht sagt:
Es sagt klar, dass in Zeiten fehlender Nöte Mieter zb die Schranke des Art 14 nicht zu sehr ausweiten dürfen und hier Eigentumsgarantien im Vordergrund stehen und den Bürger vor zu starker Stiller Enteignung schützen sollen.
Diese Kernaussage ist überaus wichtig um das Thema zu verstehen
--Martin (Diskussion) 19:39, 13. Nov. 2012 (CET)
- Diese Kernaussage ist überaus wichtig um das Thema zu verstehen. Ach wirklich? Welche namhaften Fachautoren der Sekundärliteratur sehen das so? Bitte keine eigenen Schlussfolgerungen ziehen und auch keine Gerichtsurteile selbst interpretieren, sondern begründe allgemein deine Ausführungen nachvollziehbar anhand von reputabler Fachliteratur. Deine Argumentation sollte zudem nicht zuweit vom Artikelgegenstand abweichen und sich nicht zu sehr auf Randthemen stützen. --Benatrevqre …?! 10:28, 14. Nov. 2012 (CET)
- Das Mietrecht ist dafür zu zersplittert
- Es gibt in der Fachliteratur viel Kritik was Künfigungsschutz angeht, die Fachliteratur kann sich aber nur auf bestehende Gesetze stützen
- Das Mietrecht wird politisch gestaltet, es gibt hier keine Verfassungswidrigkeiten, weder für die eine noch für andere Richtung, deshalb wäre die aktuelle Reform auch nicht verfassungswidrig, daher gibt das erste Zusatzprotokoll dem Staat auch viel Handlungsspielraum das zu gestalten.
- Meine persönliche Meinung zählt hier nicht aber ich möchte an dieser Stelle mal sagen, dass zu viel Sozialstaat die Kreativität und Kultur eines Volkes untergraben kann und keine Eigeninitiative mehr gefordert wird.
- --Martin (Diskussion) 06:38, 15. Nov. 2012 (CET)
- Es gibt brauchbare Sekundärliteratur zu allem, dein ausweichendes Argument, die Fachliteratur würde sich nur auf bestehende Gesetze stützen, greift hier zu kurz. Vielmehr ist der akademische Diskurs herauszuarbeiten, weshalb und konkret welche anerkannten Fachautoren meinen, „dass zu viel Sozialstaat die Kreativität und Kultur eines Volkes untergraben kann und keine Eigeninitiative mehr gefordert wird.“ Auch ist durch die einschlägige Literatur hinreichend zu begründen, warum dem Mietrecht soviel Raum in der Frage des Eigentums beigemessen werden sollte. --Benatrevqre …?! 13:34, 16. Nov. 2012 (CET)