Diskussion:Eigentumserwerb
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Als BKL ist diese Seite verfehlt: der Begriff "Eigentumserwerb" bezeichnet nicht verschiedene Dinge, sondern es gibt unterschiedliche Formen dessen, was der Begriff bezeichnet. Angesichts des Zustandes der verlinkten Artikel sollten originärer und derivativer Eigentumserwerb zusammengeführt werden. Auf Ersitzung mag verlinkt werden, doch gilt es insgesamt, die Artikel nach der nunmehr üblichen Form als nationale Rechtsartikel zu fassen.
Ich weiß noch nicht, wann ich zu einer Umsetzung komme, bin daher für jede Vorwegnahme ebenso dankbar, wie für Kritik oder anderweitige Auffassungen.
-- Stechlin (Diskussion) 22:04, 7. Dez. 2013 (CET)
- Es gibt unterschiedliche Arten des Eigentumserwerbs, was auf der Hand liegt, da Eigentum nur einmal erworben werden kann. Im Übrigen gibt es keine unrechtmäßiges Eigentum, und damit fällt der unrechtmäßige Erwerb von Eigentum aus, z.B. ist der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten i.S.d. § 932 BGB rechtmäßiger Erwerb aus Gründen des Verkehrsschutzes. Und da es keinen unrechtmäßigen Erwerb von Eigentum gibt, ist die Formulierung im Artikel missverständlich und sollte dringend überarbeitet werden. Außerdem wäre es im Hinblick auf die Nutzung von Wikipedia durch rechtliche Laien wünschenswert, entsprechend auch eine Abgrenzung zwischen Eigentums- und Besitzerwerb vorzunehmen, um letztlich induktiv den Eigentumserwerb verständlich herleiten zu können.
--Chz (Diskussion) 12:28, 17. Dez. 2013 (CET)