Diskussion:Eingriff-Ausgleich-Regelung

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Vielleicht könnte man das Biotopwertverfahren in einen eigenen Artikel auslagern? Dadurch würde die komplizierte Materie der Eingriffs-Ausgleichsregelung etwas entzerrt werden. Dafür könnte man vielleicht noch etwas Ergänzen über die unterschiedlichen Eingriffs-Ausgleichsregelungen (n. BNatSchG, BauGB, FFH-RL) und ihre Anwendbarkeit. -- sansculotte 18:26, 15. Aug 2003 (CEST)

Wenn das ein bundesdeutscher Begriff ist, sollte das am Anfang erwähnt werden. --'~'
? Bin mir nicht ganz sicher, was Du meinst. Wenn Du Dich auf den Begriff Biotopwertverfahren beziehst, dann ist eine Erwähnung als Stichwort am Anfang nicht sinnvoll. Wie gesagt, am Besten wäre es den Biotopwert-Kram in einen eigenen Artikel zu packen, weil das Verfahren im Rahmen des naturschutzfachlichen Eingriffs-Ausgleichs angewendet werden _kann_ (soweit ich weiß, abhängig vom Bundesland). Beim Eingriffs-Ausgleich nach FFH-Roichtlinie oder UVPG wird das gar nicht angewendet. -- Sansculotte 21:26, 1. Okt 2003 (CEST)
Ich meinte den Titel, das ist doch wohl eher einer bundesdeutscher Rechtsbegriff, statt einer aus de Biologie, oder? --'~'
Ist ein Rechtsbegriff, der sich aus der im BNatSchG vorgegebenen Möglichkeit des Ausgleichs von Eingriffen in den NAturraum ableitet. Ist aber nicht wirklich mehr ein rein bundesdeutscher Rechtsbegriff, da nach einer EU-Richtlinie ein Ausgleich von Eingriffen europaweit vorschreibt. Wird aber recht schleppend in nationales Recht umgesetzt. Um den Artikel und den Umwelt-Themenkomplex etwas in Richtung Enzyklopädie zu trimmen muß man genau arbeiten und braucht Zeit... vielleicht kümmer ich mich später mal drum. -- Sansculotte 22:38, 1. Okt 2003 (CEST)
  • Eingriffs-Ausgleichs-Regelung heißt eigentlich:"Eingriff-Ausgleich-Regelung" ohne genitiv s (grammatik ;-)). Vielleicht ist jemand fit genug, das mal zu verschieben, bei Brummfuss 17:47, 22. Mär 2004 (CET) klappt es nicht.
Ich stolpere auch regelmäßig über den Begriff und teile Deine Meinung. Über Fragen der Sprache läßt sich zwar nicht demokratisch entscheiden, aber Mehrheiten spielen eine Rolle bei der Auffindbarkeit. Ich habe gerade mal gegooglet und finde folgende Verteilung: 4 Nennungen für Eingriff-Ausgleich-Regelung, 6 für EingriffS-Ausgleich-Regelung, 12 für EingriffSausgleichSregelung und 258 für EingriffS-AusgleichSregelung. Pragmatischerweise sollte man sich wohl doch der am häufigsten verwendeten Lesart anpassen - meint StephanK 17:38, 24. Mär 2004 (CET)
  • Ich habe die Anwendungen in den unterschiedlichen rechtlichen Bereichen versucht zu erklären, soweit mein Wissen dazu ausreicht. Es gibt andere Auffassungen, der Abwägung, aber die sind m.E. nicht richtig und im Zweifelsfall kann ich aus der Praxis berichten, dass man damit auch durchkommt. Man muß sich eben nur mal Mühe geben.Brummfuss 17:47, 22. Mär 2004 (CET)
  • Das Methodische Vorgehen bleibt von den unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen eines Gebietes unberührt, kannn aber (sollte) je nach Erfordernis dem Vorhaben oder den räumlichen Gegebenheiten angepasst werden. Biotopwertverfahren ist in der Tat nur ein weitläufig verknüpfter Begriff, es gibt auch noch bessere Methoden als der Versuch, die Landschaft in Formeln zu verrechnen, kann zwar als Leitfaden oder bei großflächigen Planungen im GIS leicht eingesetzt werden. Aber das Biotopwertverfahren lässt sich in der E/A-Regelung meistens gar nicht anwenden, wg. abiotischer Bestandteile z.B. Dann müsste man hier auch alle anderen Möglichkeiten, die je nach Fall anzuwenden sind, sprich, die gesamte Landschaftsökologie erklären. Da das zu weit führt habe ich den Text einfach in einen neuen Artikel kopiert (ohne mir ihn genauer anzugucken, der muss bestimmt auch mal entkusselt werden). Sofern jemanden jetzt irgendwelche Vorschriften einfallen, wann man wo was anwenden muß, denke ich, mit Querverweisen kommt man besser zurecht (Brandenburg: Biotopwertverfahren, Sachsen: Keene Vorschrift, HH: Biomasseproduktion...)Brummfuss 17:47, 22. Mär 2004 (CET)
  • Das Fazit hat hier glaube ich auch nichts zu suchen. Das ist die fachliche Bewertung der Probleme, das führt ebenfalls zu weit. Der Vergleich der Methoden wird gerne an Unis und Hochschulen gemacht, um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden aufzuzeigen und um uns zu unterhalten ;-). Da sind ganz spaßige sachen dabei, da kommt dann schon mal raus, dass eine 6-spurige Autobahn einen mittleren Biotopwert erhält :-) und ein Sandweg (RL Biotope) "sehr geringer Wert" (wirklich, so nachzugucken im LP Dresden). Dass sie sich weiterentwickeln, ist ja auch nicht schlecht. Der Unterschied spielt aber in der Praxis keine Rolle, da es keine E/A-Regelung in unterschiedlichen Ländern gleichzeitig gibt. Vielleicht reicht der Hinweis, dass ein und der selbe Eingriff in ähnliche Landschaften von Land zu Land unterschiedlich umfangreiche Kompensationsmaßnahmen zu Folge haben kann, je nach dem welche politischen Gruppierungen eben die Wissenschaft zu manipulieren versuchen, dass sich der eine oder andere manipulieren lässt, kann man ja verschweigen. Aus diesem Grunde muss man auch die meisten standardisierten Verfahren ablehnen.Gruß Brummfuss 17:47, 22. Mär 2004 (CET)

Des weiteren Habe ich etwas zum ökokonto geschrieben, da müssen wir noch mal diskutieren im Punkt zersiedelung und Segregation als Folge der immer schlechter werdenden Lebensbedingungen in der Stadt und der Verlust von ökologischen Funktionen der Stadt. Und dann wäre da noch der Satz, die E/A-R heißt so, weil "sehr viel häufiger ausgeglichen statt ersetzt wird". Den Satz habe ich gelöscht. schön wärs. Die E/A-R. heißt so, weil das BauGB da nicht unterscheidet und wir den Ausgleich anstreben, nicht den Ersatz. Grützi Brummfuss 17:47, 22. Mär 2004 (CET)

Ich verstehe nicht ganz, warum das Ganze hier unter "Eingriff-Ausgleich-Regelung" (incl. der S-Schwierigkeiten :-)) verhandelt wird. Es heißt rechtlich und in der Praxis überwiegend Eingriffsregelung, Eingriff-Ausgleich-Regelung ist eher der Versuch eines sprechenderen Begriffs. Außerdem schleppt man die "Ausgleich oder Ersatz"-Diskussion gleich in die Überschrift. Also: Besser (wieder?) unter "Eingriffsregelung"

Grüße KV588 28.04.04

Aus der Praxis kenne ich das ganze unter "Eingriffs-Ausgleich" - doch nicht ganz so einfach :) -- Sansculotte 12:43, 28. Apr 2004 (CEST)

Es ist ziemlich einfach. Google mal beide Begriffe durch. Bei "Eingriff-Ausgleich" landest du in erster Linie hier oder auf anderen offenen Enzyklopädien. Bei Eingriffsregelung kriegst du Tausende relevanter Treffer. Das Fachreferat des BfN heißt so. etc.pp. Ihr könnt es gerne so lassen (ich schreibe "Ihr", weil ich mir als Neuling hier keine Entscheidung anmaße), aber es ist einfach der schlechtere, ungebräuchlichere Begriff. Da "Eingriffsregelung" aber hierher verlinkt, ist der praktische Schaden wohl gering. Der Satz von Brummfuss "Die E/A-R. heißt so, weil das BauGB da nicht unterscheidet und wir den Ausgleich anstreben, nicht den Ersatz." zeigt aber die Richtung der Argumentation, die hier falsch läuft:

- Wer ist wir? Wenn, dann die jeweiligen Gesetzgeber.

- Es gibt im BauGb den Begriff E/A-R nicht.

- Die Eingriffsregelung nach BauGB ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Grüße KV588 30.04.04 -

Im Prinzip hast Du schon recht, es geht erst mal um den Eingriff. Der ist zwar meist mit dem Ausgleich gekoppelt (deshalb wird das zumindest in meiner Praxis i.d.R. zum Eingriffs-Ausgleich zusammengefaßt), die Koppelung ist aber nicht zwingenderweise. Deshalb habe ich jetzt einfach mal den Redirect umgedreht, von E/A-R auf Eingriffsregelung; im Artikel selbst habe ich nichts entsprechend modifiziert.

P.S. wenn Du vier Tilden (~~~~)unter Deine Diskussionsbeiträge setzt, werden diese automatisch in eine Unterschrift samt Datum umgewandelt. -- Sansculotte 17:04, 30. Apr 2004 (CEST)

Habe mit eine paar Änderungen am Artikel weitergemacht. Gibt es auf Wikipedia eine Zitiervorschrift? Ich habe eine weitere Literaturangabe gemacht und dabei die andere etwas verändert..weiß aber nicht, ob das nun so den Konventionen hier entspricht. Grüße -- KV588 14:45, 3. Mai 2004 (CEST) (Danke für den Tilden-Tipp)

Habe mittlerweile die Anleitung zum Zitieren gefunden und entsprechend die Verweise geändert. KV588 10:43, 4. Mai 2004 (CEST)

Habe das Thema "Flächenpools" eingeführt, wenn das weiter entwickelt ist, könnte es gut ein eigener Eintrag werden Mszaramo 11:41, 13. Jun 2006 (CEST)

Änderung des BauGB

Hallo Leute,

Mit Inkraft treten des EAG Bau hat sich das BauGB geändert. Der Bezug zur E/A-R ist gleich geblieben, aber es ist jetzt für jeden Bauleitplan eine Umweltprüfung (ähnlich der UVP) duchzuführen (§ 2 Abs.4) und die Auswikungen des Bauleitplanes auch zu überwachen (Monitoring)§ 4c.

Liebe Grüße Kelis