Diskussion:Eingriffsermächtigung

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Abgleich mit Artikel Eingriffsrecht?

Ich schlage vor, in diesen Artikel eventuell wichtige Gesichtspunkte aus dem Artikel "Eingriffsrecht" aufzunehmen (insbesondere Eingriffsermächtigungen im formellen Strafrecht), damit der Artikel "Eingriffsrecht" bis auf eine kurze Begriffserklärung gelöscht werden kann. -- pistazienfresser 14:17, 30. Nov. 2008 (CET)

Ja, wäre sinnvoll, das hier ist allgemeiner. --103II 17:15, 30. Nov. 2008 (CET)

Nachweise?

Möchte jemand mit einem aktuellen Kommentar/Lehrbuch zum Polizeirecht/Allgemeinen Verwaltungsrecht/Verfassungsrecht/Strafprozessrecht mal ein paar mehr Nachweise für die (nach erster Durchsicht zutreffenden) rechtswissenschaftlichen Thesen/Grundsätze in diesem Artikel einarbeiten? -- pistazienfresser 14:17, 30. Nov. 2008 (CET)