Diskussion:Einheitlicher Bewertungsmaßstab
Regelleistungsvolumen
Ein Mitstreiter hat meinen Text, nachdem die Praxisbudgets 2004 durch Regelleistungsvolumen ersetzt wurden, korrigiert und 2009 geschrieben. Dies ist falsch. Durch das GMG von Ende 2003 sind ab 2004 Regelleistungsvolumen verbindlich eingeführt worden. Die meisten KassenärztlicheN Vereinigungen haben dies auch umgesetzt. Mit der Gesundheitsreform von 2007 sind "lediglich" die zentralen Vorgaben der Bundesebene für die Regelleistungsvolumen verändert worden. --Prof. Dr. Jürgen Wasem 21:42, 5. Jun. 2009 (CEST)
- Dann ist alles klar soweit. Es kam in der Presse teils anders rüber. Danke für die Information. Gruß --Rudolfox 11:51, 21. Jul. 2009 (CEST)
Ist dieser Artikel von einem Lobbyisten für Ärzte geschrieben?
Beim Verdienst des Hausartes fehlt völlig der Verdienst aus Privatpatienten. Und dann sind die Zahlen völlig veraltet. Der durchschnittliche niedergelassenen Arzt in Deutschland verdient rund 120.000 Euro im Jahr. Da sind die Kosten der Praxis bereits abgezogen. Einige Fachärzte wie Radiologen verdienen sogar (im Durchschnitt!) ein Vielfaches davon. (nicht signierter Beitrag von Magic77wand (Diskussion | Beiträge) 18:11, 28. Feb. 2010 (CET))
Aktualisierung 2012
Es ist eine Aktualisierung notwendig, da zahlreiche Zahlenangaben und Bestimmungen überholt sind --Partynia (Diskussion) 10:50, 8. Sep. 2012 (CEST)
Ziffern, Nummern, Abkürzungen
Abschnitt "Beispiele": Es wäre schön, wenn die Abkürzung "GOP" irgendwo expandiert würde! Soweit ich weiß steht es für Gebührenordnungsposition - stimmt das so?
Abschnitt "Die Teile im Einzelnen", Satz "Jede abrechenbare Leistung hat eine Ziffer, die EBM-Nummer, ...": Nachdem in den Beispielen nur eine EBM-Nummer in Erscheinung tritt, wird die Ziffer wohl direkt die EBM-Nummer sein, richtig? Mein erstes Verständnis als Laie war, es gäbe eine Ziffer und eine EBM-Nummer (sowie eine Punktzahl) ... --78.43.33.184 13:19, 4. Jun. 2014 (CEST)