Diskussion:Einkommensgrenze (Kindergeld)
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Lemma
Der Begriff Grenzbetrag erschließt sich nicht unmittelbar. Er weckt Assoziationen zu ökonomischen Begrifffen wie Grenzerlös, Grenznutzen, Grenzgewinn, Grenzkosten, Grenzprodukt usw. Ich schlage vor, den Artikel in Grenzbetrag (Kindergeld) umzubenennen. Gruß --Malabon (Diskussion) 18:39, 20. Okt. 2015 (CEST)
- Das sehe ich ähnlich, jedoch würde das Lemma Einkommensgrenze (Kindergeld) nennen. --Udo (Diskussion) 20:00, 20. Okt. 2015 (CEST)
- Ist mir auch recht. Vielleicht äußert sich die Hauptautorin noch. --Malabon (Diskussion) 20:48, 20. Okt. 2015 (CEST)
- Der Begriff stimmt und findet sich z. B. noch in den DA zum Kindergeld von 2011 (unter Punkt 63.4 "Ausschluss von Kindern wegen Überschreitung des maßgeblichen Grenzbetrages"). -- Liliana • 20:52, 20. Okt. 2015 (CEST)
- Der Link funktioniert leider nicht. Außerdem geht es nicht um richtig oder falsch. Dienstanweisungen an Behörden sind an Sachbearbeiter usw. aus dem Arbeitsbereich adressiert; die Wikipedia hat ein breiteres Publikum. --Malabon (Diskussion) 21:52, 20. Okt. 2015 (CEST)
- Also, bei mir funktioniert der Link. Dort steht tatsächlich: "DA 63.4 Ausschluss von Kindern wegen Überschreitung des maßgeblichen Grenzbetrages". Allerdings bin ich trotzdem der Meinung, dass der Begriff "Einkommensgrenze" für den unbefangenen Leser klarer beschreibt, dass es um das Einkommen geht. Der Begriff "Grenzbetrag" kann zunächst mal alles bedeuten.--Udo (Diskussion) 07:37, 21. Okt. 2015 (CEST)
- Stimmt. Es stellt sich allerdings auch die Frage, ob für diesen Sachverhalt ein eigener Artikel sinnvoll ist oder ob er in Kindergeld (Deutschland) integriert werden sollte. --Malabon (Diskussion) 08:56, 21. Okt. 2015 (CEST)
- Ich hab den Sachverhalt extra ausgelagert, weil er nur noch von historischem Interesse ist und im Artikel Kindergeld regelmäßig zu Verwirrung führte, weil viele dachten, es gibt die Regelung noch. -- Liliana • 10:47, 21. Okt. 2015 (CEST)
- Gegen die Auslagerung habe ich nichts einzuwenden, nur bitte unter dem Lemma Einkommensgrenze (Kindergeld). Der Fachbegriff "Grenzbetrag" könnte darin selbstverständlich erläutert werden.--Udo (Diskussion) 12:32, 21. Okt. 2015 (CEST)
- Gut, dann werde ich den Artikel entsprechend verschieben. --Malabon (Diskussion) 21:31, 25. Okt. 2015 (CET)
- Gegen die Auslagerung habe ich nichts einzuwenden, nur bitte unter dem Lemma Einkommensgrenze (Kindergeld). Der Fachbegriff "Grenzbetrag" könnte darin selbstverständlich erläutert werden.--Udo (Diskussion) 12:32, 21. Okt. 2015 (CEST)
- Ich hab den Sachverhalt extra ausgelagert, weil er nur noch von historischem Interesse ist und im Artikel Kindergeld regelmäßig zu Verwirrung führte, weil viele dachten, es gibt die Regelung noch. -- Liliana • 10:47, 21. Okt. 2015 (CEST)
- Stimmt. Es stellt sich allerdings auch die Frage, ob für diesen Sachverhalt ein eigener Artikel sinnvoll ist oder ob er in Kindergeld (Deutschland) integriert werden sollte. --Malabon (Diskussion) 08:56, 21. Okt. 2015 (CEST)
- Der Begriff stimmt und findet sich z. B. noch in den DA zum Kindergeld von 2011 (unter Punkt 63.4 "Ausschluss von Kindern wegen Überschreitung des maßgeblichen Grenzbetrages"). -- Liliana • 20:52, 20. Okt. 2015 (CEST)
- Ist mir auch recht. Vielleicht äußert sich die Hauptautorin noch. --Malabon (Diskussion) 20:48, 20. Okt. 2015 (CEST)