Diskussion:Einkommensteuer (Deutschland)

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Lohnsteuer-Jahresausgleich

in Einkommensteuer_(Deutschland)#Steuererklärung heißt es Dies wird umgangssprachlich oft als „Lohnsteuerjahresausgleich“ bezeichnet, was aber rechtlich nicht zutreffend ist. aber nach https://www.gesetze-im-internet.de/estg/EStG.pdf gibt es mit estg § 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich den Lohnsteuer-Jahresausgleich. --TumtraH-PumA (Diskussion) 08:44, 9. Jun. 2019 (CEST)

Das ist aber der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber gleicht da dann nochmal das Jahreseinkommen mit der Jahreslohnsteuertabelle ab, was bei schwankendem Einkommen zu Erstattungen im Rahmen der Gehaltsabrechnung führen kann. Früher - ist aber bestimmt schon mehr als 20 Jahre her - gab es beim Finanzamt getrennte Anträge/Erklärungen für Arbeitnehmer, die dann als 'Lohnsteuer-Jahresausgleich' bezeichnet waren und für die diejenigen, die auch andere Einkommensarten hatten und daher eine 'Einkommensteuererklärung' abgeben mussten. Die Trennung wurde aber aufgegeben, der alte Begriff des Lohnsteuer-Jahresausgleichs schwirrt aber immer noch herum wie die Mehrwertsteuer, die seit mindestens 1977 Umsatzsteuer heisst.

Tulumino (Diskussion) 14:32, 9. Jun. 2019 (CEST)

Maximale Einkommensteuer am Ende der Zone 3 für 2019

Ich komme für das Jahr 2019 am Ende der Zone 3 immer auf eine maximale Einkommensteuer von 14.722,37 €, statt - wie es im Artikel heißt - 14.722,30 €. Meine Rechnung: (216,16×((55960−14254)÷10000)+2397)×((55960−14254)÷10000)+965,58 = 14722,37. Was mache ich falsch?--95.91.241.217 14:22, 14. Aug. 2019 (CEST)

Sie haben richtig gerechnet. Aber: Der Wert 14.722,30 € ergibt sich, wenn man die Formel aus Zone 4 benutzt:
.
Das ergibt Sinn, weil die mathematisch gleichwertige Formel in Zone 4 diesen Wert benötigt. Bei der Berechnung wird auf volle Euro abgerundet. Damit fällt diese kleine Differenz praktisch nicht ins Gewicht.--Udo (Diskussion) 12:37, 16. Aug. 2019 (CEST)
Hallo Udo, erst einmal vielen Dank für Deine Antwort! Gleich vorweg: Mir ist klar, dass 7 Cent wirtschaftlich nur ein kleiner Unterschied ist. Dennoch müssen sie sich ja schlüssig herleiten lassen. Die Herleitung über die Formel aus Zone 4 finde ich aus zwei Gründen als nicht schlüssig:
1) Die Formel 4 wird für ein zvE von 55.961 € bis 265.326 € herangezogen, nicht aber für ein zvE von 55.960 €.
2) Wie der Artikel erläutert, leitet sich die von Dir verwendete Formel 4 von folgender Ausgangsformel her:
Wenn Du diese Formel 4 für ein zvE von 55.960 € heranziehst - obwohl die Formel für ein zvE in dieser Höhe nicht heranzuziehen ist (s. Einwand Nr. 1) -, dann wird der Wert in der ersten Klammer doch einfach 0 und mit ihm das Produkt:
Die Formel liefert also schlicht den Wert des zweiten Summanden der Ausgangsformel. Dieser ist aber - wie der Artikel ja gut erläutert - definiert durch die Höhe der in den Zonen 1-3 maximal anfallenden Einkommensteuer. Sprich: Du erhältst durch die Berechnung über die 4. Formel deshalb 14722,30 €, weil 14722,30 € in die Formel eingesetzt wurde. Der Beweis der Richtigkeit des Werts durch die Formel 4 ist also eine sog. Petitio Principii, ein Zirkelschluss. Würde man 14.722,37 € als maximale ESt der Zone 1-3 betrachten, müsste man diesen Wert in die Formel 4 einsetzen und erhielte ihn, wenn man mit Formel 4 die ESt für ein zvE von 55960 berechnete.--Claus 95.91.241.217 22:16, 17. Aug. 2019 (CEST)
Hallo Claus, vielen Dank für dein Interesse an diesen Details. Den meisten Leuten ist das ziemlich egal. Man bekommt ja auch einen Knoten ins Gehirn, wenn man das aufdröseln will. Dennoch benötigen wir die Keule des Zirkelschlusses nicht unbedingt. Der Reihe nach:
Der Gesetzgeber hat in §32a EStG folgende Formeln festgelegt (im Folgenden in eine mathematisch günstigere Form gebracht):
  • Zone 3:
  • Zone 4:
Davon gehen wir aus. Damit gibt es aber auch folgende Probleme:
  • In Zone 3 wurde der Faktor gesetzlich festgelegt. Dabei wurde gerundet. Eigentlich müsste dieser Faktor aufgrund der steuerlichen Eckwerte wie folgt definiert werden:
Mit diesem genaueren Faktor ergäbe sich der Wert für den Steuerbetrag der beiden unteren Zonen wie folgt:
Nun, damit ist 14722,30 Euro der korrekte Wert.
  • In Zone 4 benutzt die gesetzliche Formel den Summanden –8780,9. Dieser ergibt sich schlüssig aus dem Wert 14722,30, wenn man die Formel umstellt.
Beste Grüße--Udo (Diskussion) 10:54, 18. Aug. 2019 (CEST)
Noch eine Ergänzung zur Umstellung der Formel in Zone 4. Es gilt der Ansatz
Nun nach x umstellen:
Schönen Sonntag noch. --Udo (Diskussion) 12:27, 18. Aug. 2019 (CEST)

Graphiken zur Tarifgeschichte

Ich wollte schlicht mitteilen, dass die Graphiken zur Tarifgeschichte zwar sehr gut und informativ sind, die Animation beim Studium des Inhalts jedoch sehr stört. Mit freundlichen Grüßen Th. Schneider (nicht signierter Beitrag von Studienfreund (Diskussion | Beiträge) 15:26, 10. Mai 2021 (CEST))

Danke für den Hinweis. Ich muss diese Grafiken ohnehin mal bis 2021 aktualisieren. Würde eine langsamere Abfolge der Einzelbilder helfen? Beste Grüße--Udo (Diskussion) 10:22, 11. Mai 2021 (CEST)