Diskussion:Einnahmenüberschussrechnung

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neuer Weblink

Was halten Sie davon diese Seite als Weblink mit aufzunehmen? http://buchhaltung-lernen.de/einnahmen-ueberschuss-rechnung.html (nicht signierter Beitrag von 80.156.88.36 (Diskussion) 13:30, 25. Feb. 2015 (CET))

Werbung?

Kann mir jmd. erklären was die werbung an dem weblink ist? ...Sicherlich Post 10:32, 7. Mär 2006 (CET)

habe mir die seite mal angeguckt; werbung ist da; aber das formular auch; solange keine alternative angeboten wird halte ich den link für sinnvoll ...Sicherlich Post 11:02, 7. Mär 2006 (CET)
dito. --Elian Φ 11:30, 7. Mär 2006 (CET)

Naja, da jemand, der dieses Formular nutzen möchte, OpenOffice benötigt, würde ich einen Link auf die PrOOObox vorziehen, da dort nicht nur die aktuelle Version von OpenOffice "gedownloadet" (MS-Sprech) werden kann, sondern dieses Formular, nebst diversen anderen Vorlagen, in der Box enthalten ist. Aber ich sehe schon, ich bin in der Unterzahl;-). --Jackalope 09:40, 9. Mär 2006 (CET)

Verweis auf internetbasierte Einnahmenüberschuss Erfassung

Warum stelle ich diesen Verweis auf http://www.subscriptio.de/eur/ hier ein?

  1. Der verlinkte Service ist inhaltlich identisch zu den Lösungen die in der Rubrik "Weblinks" angeführt werden. Ich selbst erfasste lange mit der OpenOffice Kalkulation von Uwe Schlenther, die hier unter anderem aufgeführt ist. Es wäre mir nie in den Sinn gekommen den Verweis darauf in Wikipedia als unnütz oder unpassend zu sehen.
  2. Der Service ist sicher keine "Anleitung zum Handeln", ebensowenig wie eine Excel-Tabelle eine Anleitung zum Handeln darstellt.
  3. keine versteckte Werbung etc.
  4. Es kostet mich Geld und Zeit diesen Service anzubieten, die Motive für die Öffnung des Services sind altruistisch und gleichen somit dem Wikipedia-Grundsätzen.

--Christian Dürr 10:34, 13. Aug. 2007 (CEST)

Also, ich würde die relevanten (zwei?) Links lieber hier direkt sehen. Altruismus ist gut und schön. Komfortabler für die Wikipedia-Nutzer ist es aber, direkt - ohne einen wie auch immer gedachten Zwischenschritt - zu den relevanten Inhalten zu kommen. Lasse es erstmal drin und schau hier demnächst nochmal vorbei. Ggf. würde ich den Link dann wieder durch die beiden relevanten Formulare (OpenOffice und von mir aus sogar auch Excel) ersetzen. -- Starseed 13:27, 11. Aug. 2009 (CEST)

"Krauter-Privileg"

In www.akademie.de heisst es:

"Krauter-Privileg"

Die wichtigsten Einnahmenüberschussrechnungs-Merkmale:

• Es gilt das Prinzip der Ist-Besteuerung: Während Umsätze größerer Betnebe bereits zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung besteuert werden (= "Soll "-Besteuerung), gilt bei Freiberuflern und Kleinunternehmem der Zeitpunkt, an dem Geld tatsächlich zu- oder abfließt. Dieses Privileg kann nicht hoch genug eingeschätzt werden: Es verbessert die Zahlungsfähigkeit, bringt Zinsvorteile, erspart schwierige Rechnungsabgrenzungen zwischen unterschiedlichen Wirtschaftsjahren sowie Buchungskorrekturen bei Zahlungen, die vom Rechnungsbetrag abweichen.

• Einnahmen und Ausgaben werden mit ihren Bruttowerten erfasst. Selbst wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, ist eine Unterteilung nach Nettowert und Mehrwertsteuer nicht erforderlich. Zahlungen an das Finanzamt werden als Ausgaben gebucht. Erstattungen dementsprechend als Einnahmen.

• Die EÜR-Aufzeichnungen selbst müssen keine bestimmte Form haben. Einfache handgeschriebene oder Computerlisten genügen. Computerprogramme müssen nicht gegen nachträgliche Änderungen gesichert sein.

• Die Bestände auf Bankkonten müssen nicht mit den Belegen abgestimmt werden. Die Aufzeichnung von baren Zahlungsvorgängen in einem separaten Kassenbuch ist nicht vorgeschrieben.

• Auch in der EÜR haben langlebige Wirtschaftsgüter (Ihr "Anlagevermögen") eine Sonderstellung: Deren Anschaffungskosten (Wert über 410 Euro) dürfen Sie im Jahr der Anschaffung nicht in voller Höhe als Ausgabe verbuchen: Der Wert muss auf die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" verteilt v/erden. Diesen Vorgang nennt man landläufig Abschreibung. Die offizielle Bezeichnung lautet "Absetzung für Abnutzung" (=AfA). Im "Exkurs: Abschreibungen" erläutern wir diesen Vorgang etwas genauer.

• Die angeschafften langlebigen Wirtschaftsgüter müssen in ein "Anlagenverzeichnis" (=lnventar) aufgenommen werden, dem die Bezeichnung der einzelnen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungszeitpunkt, die Anschaffungskosten in Euro, die Nutzungsdauer sowie der jährliche Abschreibungsbetrag zu entnehmen sind.

Stimmt das mit Die Bestände auf Bankkonten müssen nicht mit den Belegen abgestimmt werden. Die Aufzeichnung von baren Zahlungsvorgängen in einem separaten Kassenbuch ist nicht vorgeschrieben. Gibt es überhaupt den "Krauter-Privileg"? -- Jlorenz1 15:32, 31. Aug. 2009 (CEST)

Bestände Finanzkonten?

Gehören zu einer EÜR auch die Bestände (zum 1.1. und 31.12.) der Finanzkonten (Bankkonten, Barkasse)? Falls ja, bitte im Artikel vermerken. --Fah 14:38, 12. Mär. 2010 (CET)

Link defekt

Der Link zur "Anlage EÜR zur Steuererklärung 2009 (PDF)" ist defekt. Würde ihn ja ersetzen, nur weiß ich nicht, was in dem Dokument stand. Zählt dieses Dokument (S.31) als nennenswerter Ersatz? --Kaktus621 14:17, 20. Mai 2010 (CEST)

Änderung bezgl. § 140 ff AO

Das wird ergänzt durch § 140 ff AO... Hierin wird doch gesagt, dass Personen, die aus anderen Gründen Bücher führen, dann auch in Hinblick auf die Steuer Bücher führen müssen, und gerade keine Einnahmenüberschussrechnung. Das müsste näher erläutert werden. Außerdem hast Du den Sinnzusammenhang zum nächsten Satz zerstört. --Optimum (Diskussion) 23:47, 19. Feb. 2015 (CET)

Fehlerhafte Löschung

die Artikel bzw. die Kommentierung befassen sich ausdrücklich mit § 4 III EStG.


  • Teutemacher, Pflicht zur faktischen Führung eines Kassenbuchs bei der EÜR, BBK 2014

  • Klein, Abgabenordnung, § 146 AO Rn. 32 a

In der Kommentierung wird auch die Pflicht zur Einzelaufzeichnung herausgearbeitet. Es reicht also nicht die bloße aufzeichnung einer Summe als Tageslosung.


Gruß--5.147.195.10 15:36, 9. Mär. 2015 (CET)


Fehlerhafte Löschung

Der Brinkmann ist in 4. Aufl. vorhanden. Es wird im Artikel unterschlagen, dass die Betriebseinnahme sofort Privatvermögen wird. Dann enthält die sog. Geschäftskasse nur Privatvermögen. Eine offene Ladenkasse scheidet dann bereits daran, dass die ausgezählte ´Tageslosung nur Privatvermögen umfasst. Entsprechend gibt es keine Privateinlagen und keine ´Privateinnahmen. Es gibt nur Sachentnahmen.

Gruß--87.146.248.210 05:19, 1. Dez. 2017 (CET)