Diskussion:Einstandspreis

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Und dazu gibt es noch diesen: Einstandspreis (DDR). --Anton-Josef 12:04, 7. Okt 2005 (CEST)


Einstandspreis und Einkaufspreis bedeuten nicht das gleiche! Beim Einkaufspreis ist in der Regel immer Skonto und alle Rabatte u.ä. draufgeschlagen! Beim Einstandspreis (Bezugspreis)werden diese Rabatte erst abgezogen und Bezugskosten werden dazu gerechnet. Deswegen wird doch überhaupt erst eine Kalkulation gemacht, um den Bezugspreis zu ermitteln


Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 22:14, 20. Dez. 2015 (CET)

Sprache

"Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und in der 6. Novelle zum GWB seit Januar 1999 ausdrücklich verboten"

Kaputt! Jwalter (Diskussion) 13:41, 9. Aug. 2017 (CEST)

Was ist denn nun der Einkaufspreis?

   Einkaufspreis
   + Bezugskosten
   = Bezugspreis (ohne Vorsteuer)
   - Preisnachlass 
   = Einkaufspreis

Laut Artikel ist also der Einkaufspreis der Bezugspreis zzgl. Bezugskosten und gleichzeitig ist der Einkaufspreis der Bezugspreis abzgl. Preisnachlässe. Was denn nun...? --Sixot (Diskussion) 01:50, 7. Okt. 2017 (CEST)