Diskussion:Einstufige Juristenausbildung (Deutschland)
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Die einstufige Ausbildung gab es zumindest auch in Augsburg und Bielefeld. Sie hatte auch im Deutschen Richtergesetz ihren Niederschlag (wenn ich mich richtig erinnere, in § 5a). Google liefert im übrigen 1.270 Einträge. Der Beitrag hat QS nötig.--Keuk 12:41, 18. Dez. 2010 (CET)
- Auch Hannover und Konstanz hatten eine nicht unbedeutende Zeit lang juristische Fakultäten, die im einstufigen Verfahren ausbildeten. --AHK 14:07, 18. Dez. 2010 (CET)
deutschlandlastig?
Um dem Vorwurf der Deutschlandlastigkeit zu entgehen, könnte sich eine Verschiebung nach Einstufige Juristenausbildung (Deutschland) anbieten.--Keuk 19:25, 19. Dez. 2010 (CET)
- „Deutschlandlastigkeit” würde nur dann vorgeworfen werden können, wenn es eine Einstufige Juristenausbildung (als Begriff) auch außerhalb Deutschlands gegeben hätte bzw. geben würde. Beim momentanen Inhalt des Artikels (also ohne Erklärung möglicherweise vergleichbarer Ausbildungsgänge in anderen Ländern) ist der Klammerzusatz im Lemma meines Erachtens überflüssig. --Blösöf 11:46, 15. Jan. 2011 (CET)
- Ich halte das Problem für etwas differenzierter. Österreich und die Schweiz kennen ja keine Staatsexamina (wieweit die österreichische Rechtsanwaltsprüfung als "zweite Stufe" anzusehen ist, mag ich nicht beurteilen), und in Deutschland gibt es ja inzwischen den einen oder anderen Bachelor-Studiengang (nicht nur im Nebenfach). Wie die Ausbildung in der DDR war, weiß ich nicht. Zudem gibt es ja noch die nicht deutschsprachigen Länder, in denen man wohl auch einstufige Ausbildungsgänge finden wird. Schließlich bin ich, was die Deutschlandlastigkeit betrifft, vom Artikel Sortenschutz gebrannt. --Keuk 18:21, 18. Jan. 2011 (CET)
Auflistung der Universitäten abschließend ?
Ist die Auflistung der Universitäten im Abschnitt "Bedeutung" abschließend oder war die einstufige Juristenausbildung auch noch an anderen Universitätsstandorten möglich bzw. wurde dort praktiziert?--Losdedos (Diskussion) 19:54, 9. Jan. 2017 (CET)
Warum abgeschaft? Wissenschaftliche Langzeitbewertung?
Der Artikel in dieser Form ist mehr als dürftig. Warum wurde das Studium abgeschaft? Wie ist die Bewertung rückblickend aus verschiedenen Perspektiven? Welche wissenschaftlich haltbaren Resümees wurden wie, wann gezogen? Ordentliche Quellenliste zu dem Thema? Gibt es eine begründete Diskussion zur Fortsetzung des Modellversuches oder müssen ambitionierte Juristen nach mehreren Ehrenrundn auch weiterhin das Studium im europäischen Ausland fortsetzen? Wenn man die Laufbahn des Bundesfinanzministers sieht, dann kann das Modell wohl nicht so schlecht gewesen sein. Zumindest als solide Politikerausbildung hätte es wohl getaugt.