Diskussion:Einzelunternehmen (Schweiz)
Der Artikel ist fachlich falsch. Im Schweizer Rechtswesen gibt es den Ausdruck Einzelunternehmen gar nicht. Der in der Schweiz gesetzlich verwendete Ausdruck ist Einzelfirma, siehe dazu Obligationenrecht Art. 945 - Einzelfirmen
- Ich habe hier Meier-Hayoz/Forstmoser, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, 10. Auflage, 2007 vor mir liegen. Die schreiben: "Der Einzelkaufmann ... ist eine natürliche Person, die in eigenem Namen und in eigener Verantwortung ein kaufmännisches Unternehmen (Einzelunternehmen, in bisheriger Terminologie auch Einzelfirma genannt) betreibt..." (S. 755, N. 2) und sprechen dann regelmässig von Einzelunternehmen. Firma wird hingegen als der für den Handelsverkehr gewählte Namen des Trägers eines Unternehmens definiert (S. 166, N. 9). So ist auch der von dir zitierte OR-Artikel gemeint (wie sonst könnte die Bestimmung, dass der wesentliche Inhalt der Firma aus dem Familiennamen gebildet werden muss, einen Sinn ergeben?). Meine Bezeichnung ist somit schon korrekt. -- Zehnfinger 20:31, 26. Dez. 2007 (CET)
Empfehle dir, dich an das geltende Schweizer Recht und den amtlich gültigen Definitionen zu halten. Die offizielle Bezeichnung ist Einzelfirma und nicht Einzelunternehmen. Hier z.B. die Ausgabe von letzten Freitag, dem 21.12.2007, des Schweizerischen Handelsamtsblatt, dem amtlichen Publikationsorgan der Eidgenossenschaft. Die 155 darin genannten Einzelfirmen sind allesamt ausnahmslos als Einzelfirma bezeichnet. Hier noch drei Einzelbeispiele von gerade letzte Woche neu eingetragenen Einzelfirmen, CH-140.1.002.864-7/, CH-440.1.020.718-9/, CH-400.1.030.051-2, die Rechtsnatur ist jeweils immer mit Einzelfirma im Handelsregister eingetragen.
- Als Nachtrag: Seit dem 1. Januar 2008 verwendet der zitiert Art. 945 OR im Titel den Begriff "Einzelunternehmen", der Art. 36 der Handelsregisterverordnung spricht durchgängig von Einzelunternehmen -- Zehnfinger 03:01, 24. Apr. 2008 (CEST)