Diskussion:Eisenbahnfahrzeugführerschein
Lemma
Hmm... müsste der Triebfahrzeugführerschein nicht eigentlich Eisenbahnfahrzeugführerschein heißen? Zumindest gibt es eine Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie (VDV-Schrift 753) und auch auf dem vorläufigen Führerschein, von dem ich hier ein Muster vorliegen habe, steht etwas davon, dass die Prüfung zum Eisenbahnfahrzeugführer bestanden wurde. -- Bigbug21 11:26, 6. Nov. 2006 (CET)
- Erledigt. ;-) --Bigbug21 22:29, 7. Nov. 2006 (CET)
Führerscheinerwerb
Muss man sich den Erwerb dieses Führerscheins wie bei einem Auto-Führerschein vorstellen? Wie lange dauert zB die "Fahrschule", wie sehen die Prüfungen aus? --134.147.73.242 12:57, 5. Mär. 2008 (CET)
- Ist der Erwerb mit einem Autoführerschein vergleichbar? Ja und nein, würde ich sagen. Am Ende steht eine schriftliche theoretische Prüfung von etwa 2 Stunden Dauer, eine mündliche Prüfung von etwa 30 Minuten und eine praktische Prüfung von etwa 1 Stunde. Die letzten beiden werden oft miteinander kombiniert abgehalten. In der Praktischen steht natürlich das Fahren im Vordergrund, aber auch weitere triebfahrzeugführerspezifische Sachen werden abgeprüft, zum Beispiel Vorbereitungs-/Abschlussdienst am Triebfahrzeug, oder man bekommt eine mit Störungen präparierte Karre hingestellt und muss die Fehler finden und beseitigen. In der schriftlichen Prüfung geht es vor allem um Regelwerkskunde. Größter Knackpunkt hierbei ist, dass man nichts verzapfen darf, was eine Betriebsgefahr darstellen würde. Das ist vergleichbar mit den 5-Punkte-Fragen (Vorfahrtsfragen) beim Auto. Beispiele für solche Betriebsgefahren sind zum Beispiel, wenn man vergisst zu erwähnen, dass man nach einer PZB-Zwangsbremsung Kontakt zum Fahrdienstleiter aufnimmt. Das war in der Vergangenheit Mitursache von Zugunglücken, deshalb ist es eine Todsünde, nach so einem Vorkommnis nicht zum Telefon zu greifen. Die gesamte Ausbildung dauert etwa 9 Monate. Das ist übrigens auch bei der dreijährigen IHK-Ausbildung der Fall. Auch dort dauert die reine Betriebsdienstausbildung in etwa 9 Monate, allerdings gehen umfangreiche Ausbildungsabschnitte mit Einblick in andere bahnrelevante Bereiche voraus, und es schließt sich am Ende ein langer Block "Fahren unter Überwachung" an. Die 3-jährig ausgebildeten kommen so auf erheblich mehr Fahrpraxis als die Kurzausgebildeten, die wenn es gut läuft am Ende der Ausbildung etwa 40 Fahrtage auf der Uhr haben. Die 9 Monate Ausbildung sind wohlgemerkt im Unterschied zum Autoführerschein in Vollzeit. Die Ausbildung wird von den meisten Teilnehmern als extrem anspruchsvoll wahrgenommen. Das liegt vor allem daran, dass man ein umfangreiches betriebliches Regelwerk (2 dicke Aktenordner mindestens) quasi auf Knopfdruck herunterbeten können muss. Persönlich habe ich den Vergleich zwischen einem BWL-Studium und der Triebfahrzeugführer-Ausbildung. Das Studium war Pillepu gegen die Tf-Ausbildung, finde ich. Mir sind auch keine kommerziellen Anbieter bekannt, die zumindest die Theorie für den Triebfahrzeugführer als Abendkurs anbieten würden, wie es in jeder Autofahrschule üblich ist. Das liegt auch daran, dass man den Eisenbahnfahrzeugführerschein praktisch nicht privat auf eigene Faust machen kann. Man braucht zwingend ein Eisenbahnverkehrsunternehmen im Hintergrund, und hier vor allem einen Eisenbahnbetriebsleiter, der übrigens seinen Kopf dafür hinhalten muss, dass der Prüfling ausreichend ausgebildet wurde. Noch ein Unterschied: Es gibt für Eisenbahnfahrzeugführer keine unabhängige Prüfinstanz, wie sie der TÜV beim Autoführerschein darstellt. Die Prüfung wird stattdessen vom eigenen Unternehmen abgenommen. Die Ausbildungsinhalte sind daher teilweise unternehmensabhängig, und deshalb wird zumindest das Beiblatt (nicht aber die Prüfungsbescheinigungen) beim Wechsel des Arbeitgebers eingezogen, und der Führerschein ist dann damit erstmal ungültig. Der EBL des neuen Unternehmens entscheidet dann, ob er sich auf die vorliegenden Prüfbescheinigungen verlässt und einfach so ein neues Beiblatt ausstellt. In der Regel wird er aber eine neue Betriebsdienstprüfung ansetzen, um sicherzugehen, ob der neue Kollege beim alten Arbeitgeber auch wirklich etwas gelernt hat. --Echoray 14:29, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Dem kann ich nur bedingt zustimmen. Die die nacher im Güterverkerh fahren sagen immer es sei wahnsinnig schwer. Ich habe die Ausbildung bei einem EVU was im Personennahverkehr mit Triebwagen fährt, das hat 7 1/2 Monate gedauert, geplant waren urspürunglich sogar nur 6, und es ging zu meiner überaschung eigentlich ganz locker. Da dringend Personal benötigt wurde, hat es einem der EBL in der Ausbildung und Prüfung natürlich nicht unnötig schwer gemacht. Beim Thema Betriebsgefahr besteht da scheinbar auch irgendwie ein Ermessensspielraum, solange es keine besonders gefährliche Betriebsgefahr ist... (nicht signierter Beitrag von 95.208.160.9 (Diskussion) 02:21, 3. Okt. 2012 (CEST))
Stand 2007?
"Die Verabschiedung einer EG-Richtlinie wird für 2007 erwartet." => weiß jemand mehr? Chpfeiffer 01:33, 20. Mär. 2010 (CET)
- Hier habe ich etwas über den Triebfahrzeugführerschein gefunden. "Triebfahzeugführerschein: Die neue Verordnung" Paulus11-10 21:14, 8. Mai 2011 (CEST)
- Ich werde mir in den nächsten Tagen die gestern in Kraft getretene TfV mal genau angucken und dann hier darüber schreiben. Der bis jetzt im Artikel beschriebene Führerschein nach VDV 753 wird sich nach Ablauf der Übergangsfristen erledigt haben und ist dann allenfalls noch von historischem Interesse. --Echoray 22:44, 8. Mai 2011 (CEST)
Europäischer Führerschein von 2007
Im Artikel stand drin: Im März 2007 erhielten erstmals Triebfahrzeugführer der Deutschen Bahn einen europäischen Führerschein. Deutsche Bahn AG (Hrsg.): Erste europäische Lok-Führerscheine ausgegeben. Presseinformation der Deutschen Bahn vom 13. März 2007. Auf welcher Rechtsgrundlage basierte dieser EU-Führerschein? VDV 753 kann es eigentlich nicht gewesen sein (gilt nur im Inland), und die TfV gab es noch nicht. Da ich diese Führerscheine nicht einordnen kann, habe ich den Satz aus dem Artikel entfernt und auf die Diskussionsseite gerettet. --Echoray 12:27, 13. Mai 2011 (CEST)
VDV 753 ab 2018 ungültig
Siehe hier
http://www.eba.bund.de/cln_031/nn_202248/SharedDocs/Aktuelles/DE/Presse_26Fachmitteilungen/Fachmitteilungen/Archiv/2012/23__VDV-Schrift__753.html (nicht signierter Beitrag von 78.53.93.15 (Diskussion) 12:59, 11. Okt. 2012 (CEST))